Home Region Sport Agenda Schweiz/Ausland Magazin
Kanton
12.07.2023

Eingeschränktes Recht zur Einsprache sorgt für Ärger

Hauptgrund für die vorgeschlagene Neuerung ist laut Regierung ein Entscheid des Bundesgerichts im Zusammenhang mit dem Zubringer Halten.
Hauptgrund für die vorgeschlagene Neuerung ist laut Regierung ein Entscheid des Bundesgerichts im Zusammenhang mit dem Zubringer Halten. Bild: Franz Feldmann
Mit der Teilrevision des Strassengesetzes will die Regierung für kantonale Grossprojekte das bislang zweistufige Bewilligungsverfahren auf ein Verfahren zusammenschrumpfen. Doch es regt sich Widerstand.

Der Regierungsrat schlägt bei der laufenden Teilrevision des Strassengesetzes vor, das Nutzungsplanverfahren und das Projektgenehmigungsverfahren zusammenzulegen. Kantonale Hauptstrassen sollen nur noch im Projektgenehmigungsverfahren gebaut werden. Direkte Folge davon: Neu könnten Einsprecher nur noch einmal Einfluss nehmen.

Hürden für Einsprachen werden erhöht

Gegen diese Einschränkung wehren sich die SP und die GLP. Die Hürde für private Einsprecher werde klar höher. Neu sollen diese nur noch Einsprache erheben dürfen, wenn sie durch das Strassenprojekt besonders berührt sind und gleichzeitig auch ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung haben. Das bedeute, «dass eine Einsprache für Private in den wenigsten Fällen noch möglich sein wird», so die SP. Auch die Gemeinden und Bezirke würden einsprachemässig stark eingeschränkt.

Auch Naturverbände betroffen

Den Schutzverbänden schliesslich wäre es nur noch möglich, Einsprache zu erheben, «wenn ein Rechtssatz sie explizit dazu ermächtigt ». Damit werde das generelle Einspracherecht für Schutzverbände im Nutzungsplanverfahren abgeschafft.

GLP und SP lehnen die Regierungsfassung des teilrevidierten Gesetzes ab. SVP, FDP und die Mitte begrüssen die Vorlage grundsätzlich. Somit hat sie durchaus Chancen im Kantonsrat. Sollte die Gesetzesrevision wie von der Regierung vorgelegt eine Mehrheit fin-den, will die SP in jedem Fall das Referendumprüfen.

Du willst mehr wissen?

Die vollständigen Berichte findest du im «March-Anzeiger» und im «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 12. Juli 2023. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung.

Immer auf dem neuesten Stand

Mit unserem Newsletter erfährst du regelmässig Aktuelles aus der Region.
Jetzt den Newsletter bestellen.

 

Martin Risch, Redaktion March24 & Höfe24