Gemäss einer Mitteilung der Dienststelle Gesundheit und Sport vom Dienstag erfüllen die Betreiber der Praxen die erforderlichen Voraussetzungen für eine Betriebsbewilligung nicht. Gleichzeitig wird betont, dass die in den Praxen tätigen Ärztinnen oder Ärzte über die erforderliche Berufsausübungsbewilligung verfügt hätten. Eine Gefährdung der Patientinnen und Patienten habe nicht bestanden.
Der Kanton Luzern hatte per 1. Januar 2021 eine Betriebsbewilligung für Arztpraxen eingeführt. Für bereits bestehende Praxen wie in in Oberkirch, Triengen und Hergiswil bestand eine Übergangsfrist von zwei Jahren.