Die beiden hatten sich in einer psychiatrischen Klinik kennengelernt. Er litt unter Alkoholabusus, sie unter Panikattacken und weiteren psychischen Störungen. Dort kamen sie sich näher, ohne aber Sex zu haben.
Ende Dezember 2020 verbrachten die beiden etwa Gleichaltrigen ein Wochenende in der Wohnung der Mutter des damals 38-Jährigen. In einer Sprachnachricht vor dem Treffen hatte sie ihm noch gesagt, sie wolle mit ihm ein Kind machen. Das sei einfach nur Gequatsche gewesen, sagte sie dem Strafgericht in einer emotional sehr angespannten Befragung. Da gab sie zu, an diesem Wochenende einvernehmlich Sex mit dem Beschuldigten gehabt zu haben.
Über die eigentliche Vergewaltigung wollte oder konnte sie aber nicht sprechen. «Ich kann nicht mehr. Seit mehr als zwei Jahren gibt es für mich nur noch dieses Thema», sagte sie nahe an einem Nervenzusammenbruch.
Teilbedingte Freiheitsstrafe und hohe Genugtuung verlangt
Der Staatsanwalt warf dem Schweizer vor, die Frau in der zweiten Nacht auf dem Bettsofa im Wohnzimmer von hinten sexuell bedrängt zu haben. Obwohl sie ihm deutlich gesagt habe, dass sie keinen Sex wolle und sie sich auch körperlich wehrte, habe er sie vergewaltigt. Anschliessend habe er sie daran gehindert, die Wohnung zu verlassen.
Erst als er von ihr abliess und ins Badezimmer ging, habe sie in die Toilette fliehen können und später, als sie nichts mehr hörte in der Wohnung, habe sie hinausgehen können, wo sie dann die Polizei alarmierte. Die Vertreterin der Privatklägerin verlangte für ihre Mandantin eine Genugtuung von 15'000 Franken. Sie habe am zweiten Abend den Sex nicht gewollt, weil er getrunken hatte. Die Vergewaltigung habe ihre Mandantin verdrängt. Sie lebe seither ohne Sozialkontakte, leide unter Schreckhaftigkeit, Verfolgungswahn und Angststörungen.
Aussagen der Frau fürs Gericht glaubwürdiger
Das Strafgericht erachtete die Aussagen der Frau als glaubhafter. Ihre Aussagen seien als erlebnisbasiert zu betrachten, während seine Aussagen einige Widersprüche aufwiesen. Vor diesem Hintergrund wurde der Mann in fast allen Punkten verurteilt. Einzig vom Vorwurf der sexuellen Nötigung wurde er freigesprochen.
Er wurde mit eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten bedingt und einer Busse von 500 Franken bestraft. Zur Behandlung der Suchtproblematik wurde eine ambulante Massnahme angeordnet. Die Schadenersatzforderungen der Privatklägerin wurde auf den Zivilweg verwiesen. Ihr wurde eine Genugtuung von 6'000 Franken zugestanden. Der Verurteilte hat die Verfahrenskosten von knapp 60'000 Franken zu tragen.