Die Fragestellung lag auf der Hand: Wenn das Kantonsgefängnis in Glarus aus baulichen Gründen nicht weiterbetrieben werden kann, und wenn das Gefängnis in Uznach aufgrund der Abbruch- und Bauarbeiten auf der Nachbarparzelle geschlossen werden muss, wäre dann nicht eine gemeinsame Nachfolgelösung im Grenzgebiet der Kantone Glarus und St.Gallen sinnvoll?
Auf Initiative des Vorstehers des Departementes Sicherheit und Justiz des Kantons Glarus setzten die beiden Kantone im Herbst 2019 eine Arbeitsgruppe ein, um die Fragen nach Platzbedarf, baulich-betrieblichen Voraussetzungen und Wirtschaftlichkeit eines solchen Vorhabens vertieft zu klären.
Anstalt mit 25 Plätzen ermöglicht zu wenig Flexibilität
Die Bedarfserhebung zeigte, dass für den Kanton Glarus ein Bedarf von rund zehn Haftplätzen, für den Kanton St.Gallen ein solcher von rund 14 Plätzen besteht, wenn das Gefängnis Uznach eins-zu-eins ersetzt werden würde. Für ein gemeinsames Gefängnis mit gesamthaft rund 25 Plätzen kann indessen ein wirtschaftlich vertretbarer Betrieb nicht gewährleistet werden.
Bezogen auf das Platzangebot führt dies zu hohen Betriebskosten, zumal Sicherheits-, Gesundheits- und Sozialdienst unabhängig von der Gefängnisgrösse für einen Rund-um-die-Uhr-Betrieb aufgestellt werden müssten.
Hinzu kommt, dass für die verschiedenen Haftarten – strafprozessuale Untersuchungshaft, kurzfristiger Strafvollzug, ausländerrechtliche Administrativhaft – aufgrund eines neuen Urteils des Bundesgerichtes konsequente Trennungsvorgaben bestehen: Zumindest müssen, wenn verschiedene Haftarten in der gleichen Anstalt vollzogen werden sollen, klar voneinander getrennte Abteilungen geschaffen werden. Dies wäre in einem Gefängnis mit lediglich 25 Plätzen nicht sinnvoll realisierbar.
Platzbedarf im Kanton St.Gallen ist abgedeckt
Im Kanton St.Gallen stehen heute für Untersuchungshaft, kurzfristige Freiheitsstrafen und ausländerrechtliche Haft rund 140 Gefängnisplätze zur Verfügung. Mit der Erweiterung des Regionalgefängnisses Altstätten, die Ende 2024 / Anfang 2025 in Betrieb genommen werden dürfte, werden es – ohne Uznach – 168 Plätze sein.
Nach bisherigen Erfahrungen und heutiger Einschätzung sieht die Regierung aus st.gallischer Optik keinen Bedarf für einen Ersatz der 14 Gefängnisplätze in Uznach.