«Mir Zwei», schrieb er etwa zu einem Bild, das eine Frau und einen Mann beim Akt zeigt. Oder er schickte ihr eine Videoaufnahme, auf der er in eindeutiger Absicht nackt vor der Kamera posiert. Dazu schrieb er ihr ebenso eindeutige Nachrichten. Kurz darauf sandte er wieder ein pornografisches Bild mit ähnlicher Nachricht, anschliessend Fotos einer Frau in Unterwäsche sowie ein pornografisches Bild, zu dem er fragte: «Hesch au sonen body?» In einer weiteren Nachricht schrieb er über den Zustand seines Glieds. Praktisch täglich belästigte der Angeklagte die Frau mit mehreren Bildern und Texten.
Dafür muss der junge Mann büssen: 750 Franken hat er zu bezahlen oder für acht Tage ins Gefängnis zu gehen. Hinzu kommen Verfahrenskosten von 820 Franken.