Der Beschuldigte wurde im Mai 2023 durch die Kantonspolizei Schwyz vorübergehend festgenommen. Bei einer ausserkantonalen Hausdurchsuchung konnten Glückwunsch- und Trauersendungen sichergestellt werden, welche der Mann von seinem Arbeitsplatz mit nach Hause nahm und öffnete.
Der Beschuldigte muss sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz verantworten.