Wie die Glarner Staatsanwaltschaft am Montagmittag mitteilte, beantragte sie nun für die Eltern beim Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft. Die Todesursache war des Kindes war aufgrund der viele Verletzungen zunächst unklar und wurde durch die Glarner Justiz, das Forensische Institut FOR sowie das Institut für Rechtsmedizin Zürich IRMZ abgeklärt.
Todesursache ist nun geklärt
Am Montagabend lagen neue Erkenntnisse zum Tod des dreijährigen Mädchens vor, wie die Kantonspolizei Glarus mitteilte. Zur Untersuchung des Todes des Mädchens hatte die Staats- und Jugendanwaltschaft eine Obduktion angeordnet. Die Untersuchung am Institut für Rechtsmedizin Zürich IRMZ ergab, dass der Tod auf eine mehrfache, schwere, stumpfe Gewalteinwirkung zurückzuführen ist. Hinweise auf ein Ersticken durch Nahrung oder Gegenstände fanden sich nicht.
Die Strafuntersuchung zur Klärung des genauen Hergangs wird fortgeführt. Vorerst erteilt die Staatsanwaltschaft keine weiteren Auskünfte zu diesem Fall.