Die Idee, ein regionales Asylzentrum anzudenken und allenfalls umzusetzen, kommt bei der Schwyzer Regierung gut an. Bezahlen und unterhalten sollen ein solches Objekt aber die betroffenen Gemeinden selber. Dies stellte der Regierungsrat bereits im März klar, nachdem die Arbeitsgruppe regionales Asylzentrum March ihre Idee präsentiert und auch die rechtliche Lage angesprochen hatte. Und das ist die Knacknuss: Denn der Kanton hat keine rechtliche Grundlage, ein regionales Asylzentrum zu lancieren.
Alle im selben Boot
Damit liegt nun der Ball ganz bei den Marchgemeinden. Wird die Arbeitsgruppe am Vorhaben regionales Asylzentrum festhalten? «Die Zielsetzung für eine regionale Zusammenarbeit wird grundsätzlich weiterverfolgt», schickt Othmar Büeler voraus. Alle seien im selben Boot. Bezüglich regionales Asylzentrum hat auch die Arbeitsgruppe die rechtliche Situation abgeklärt: «Die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen im Kanton Schwyz lassen gemäss unseren Abklärungen diesbezüglich leider praktisch keinen Spielraum», kam auch die Arbeitsgruppe gemäss Büeler zum Schluss. Bedeutet dies, dass eine grundsätzlich gute und realisierbare Idee schon gescheitert ist? Dazu möchte Büeler noch nichts Konkretes sagen: «Die Arbeitgruppe wird Ende Mai über die Ergebnisse ihrer gemeinsamen Arbeit informieren und das weitere Vorgehen darlegen.»