Zum achten Mal in Folge hat die Schwyzer Staatsrechnung 2022 positiv abgeschlossen. Das bereits beträchtliche Vermögen des Kantons Schwyz stieg damit Ende Jahr auf 817 Millionen Franken an. Ein rechter Batzen. Unsere Politikerinnen und Politiker machen sich schon seit Jahren Gedanken, was man mit dem Geld anstellen könnte, um die Schwyzerinnen und Schwyzer zu entlasten. Dreimal beschloss der Kantonsrat in den letzten Jahren, die Steuern zu senken – auf die Jahre 2019 und 2020 um je zehn Steuerfussprozent und auf das letzte Jahr um 30 Prozent. Jetzt entscheidet der Kantonsrat
Nationaler Finanzausgleich
Den Steuerfuss immer weiter zu senken, ist nicht die Lösung, jedenfalls nur begrenzt. Dies vor allem, weil der Kanton Schwyz sonst mehr in den Nationalen Finanzausgleich (NFA) einzahlen müsste, als ihm seine Steuerzahler überhaupt einbrächten. Die Regierung schliesst auch eine Steuerentlastung für juristische Personen aus, da es auch hier zu einer negativen Abschöpfung im NFA käme und auch, weil etwa die Höfner Gemeinden damit unter den Toleranzbereich der international akzeptierten Grenze von 12 Prozent sinken würden.
Portemonnaie entlasten
Es gibt aber noch andere Mittel, um das Portemonnaie der Schwyzerinnen und Schwyzer zu entlasten. In diesem und im vergangenen Jahr haben verschiedene Kantonsrätinnen und Kantonsräte dazu Vorschläge eingereicht. Der Regierungsrat hat sich diese genau angeschaut und eine Entscheidung getroffen. So sieht er insbesondere bei der Besteuerung von Kapitalleistungen, bei den Kinderbetreuungsabzügen und den Aus- und Weiterbildungskosten, bei den Abzügen für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen sowie bei den Sozialabzügen Handlungsspielraum. Von vornherein verworfen hat er Anpassungen beim Splittingdivisor, bei der Dividendenbesteuerung, beim Vermögenssteuertarif, beim Zweitverdienerabzug sowie beim Abzug von Krankheits- und Unfallkosten.