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Geld und Immobilien
27.05.2023
26.05.2023 11:46 Uhr

Wohin mit all dem Geld? – Ideen konkretisieren sich jetzt

Bild: symbolbild
Dem Kanton Schwyz geht es finanziell sehr gut, das ist bekannt. Nachdem in den letzten Monaten verschiedene Vorstösse von Rechts bis Links eingegangen sind, fasst der Regierungsrat nun diverse Anpassungen ins Auge.

Zum achten Mal in Folge hat die Schwyzer Staatsrechnung 2022 positiv abgeschlossen. Das bereits beträchtliche Vermögen des Kantons Schwyz stieg damit Ende Jahr auf 817 Millionen Franken an. Ein rechter Batzen. Unsere Politikerinnen und Politiker machen sich schon seit Jahren Gedanken, was man mit dem Geld anstellen könnte, um die Schwyzerinnen und Schwyzer zu entlasten. Dreimal beschloss der Kantonsrat in den letzten Jahren, die Steuern zu senken – auf die Jahre 2019 und 2020 um je zehn Steuerfussprozent und auf das letzte Jahr um 30 Prozent. Jetzt entscheidet der Kantonsrat

Nationaler Finanzausgleich

Den Steuerfuss immer weiter zu senken, ist nicht die Lösung, jedenfalls nur begrenzt. Dies vor allem, weil der Kanton Schwyz sonst mehr in den Nationalen Finanzausgleich (NFA) einzahlen müsste, als ihm seine Steuerzahler überhaupt einbrächten. Die Regierung schliesst auch eine Steuerentlastung für juristische Personen aus, da es auch hier zu einer negativen Abschöpfung im NFA käme und auch, weil etwa die Höfner Gemeinden damit unter den Toleranzbereich der international akzeptierten Grenze von 12 Prozent sinken würden.

Portemonnaie entlasten

Es gibt aber noch andere Mittel, um das Portemonnaie der Schwyzerinnen und Schwyzer zu entlasten. In diesem und im vergangenen Jahr haben verschiedene Kantonsrätinnen und Kantonsräte dazu Vorschläge eingereicht. Der Regierungsrat hat sich diese genau angeschaut und eine Entscheidung getroffen. So sieht er insbesondere bei der Besteuerung von Kapitalleistungen, bei den Kinderbetreuungsabzügen und den Aus- und Weiterbildungskosten, bei den Abzügen für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen sowie bei den Sozialabzügen Handlungsspielraum. Von vornherein verworfen hat er Anpassungen beim Splittingdivisor, bei der Dividendenbesteuerung, beim Vermögenssteuertarif, beim Zweitverdienerabzug sowie beim Abzug von Krankheits- und Unfallkosten.

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Den vollständigen Bericht findest du im «March-Anzeiger» und im «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 24. Mai 2023. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung.

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Anouk Arbenz