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09.08.2020

Strafverfahren gegen Covid-Kreditbetrüger

Auf easygov.swiss können Unternehmer in zehn Minuten und sieben Schritten ganz einfach ein Gesuch für einen Überbrückungskredit stellen.
Auf easygov.swiss können Unternehmer in zehn Minuten und sieben Schritten ganz einfach ein Gesuch für einen Überbrückungskredit stellen. Bild: Screenshot
Die Zuger Strafverfolgungsbehörden haben bis heute bereits 20 Strafverfahren gegen mutmassliche Covid-Kreditbetrüger eingeleitet. Die Ermittlungen richten sich gegen gesamthaft 22 Personen. Die mutmassliche Deliktssumme beträgt insgesamt rund 3.8 Millionen Franken.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug und die Zuger Polizei ermitteln derzeit gegen zahlreiche mutmassliche Covid-Kreditbetrüger. Gesamthaft wurden 20 Strafverfahren gegen 22 beschuldigte Personen eröffnet und zahlreiche Hausdurchsuchungen durchgeführt. Im Vordergrund stehen die Vorwürfe Betrug (Täuschung über die Umsatzhöhe und die Verwendung der Kredits), Urkundenfälschung sowie Geldwäscherei. 

Die Beschuldigten werden verdächtigt, bei verschiedenen Banken mit unwahren Angaben  Covid-Kredite erhalten zu haben. Anschliessend wurde das unrechtmässig erhaltene Geld für Zwecke verwendet, die nicht der geltenden Covid-Verordnung entsprechen. Der mutmassliche Deliktsbetrag beläuft sich insgesamt auf rund 3.8 Millionen Franken. 

Kredite auf ausländisches Konto transferiert

Bei elf Hausdurchsuchungen an zahlreichen Standorten in mehreren Kantonen wurden umfangreiche Dokumente und zahlreiche Datenträger sichergestellt. In einigen Fällen ist es gelungen, Bankkonten mit namhaften Geldbeträgen zu sperren. Oftmals wurden die gewährten Kredite jedoch umgehend auf ein ausländisches Bankkonto transferiert. Zudem wurden teilweise Bargeldbezüge in der Höhe von jeweils mehreren Zehntausend Franken getätigt. 

Bei den Beschuldigten handelt es sich um 19 Männer und 3 Frauen verschiedenster Nationalitäten. 

Auch bei der Kurzarbeit geschwindelt

Weiter besteht in einigen Fällen der Verdacht, dass Kurzarbeitsentschädigungen für nicht mehr oder gar nie angestellte Mitarbeitende bezogen wurden. Zudem wurden teilweise schon über eine längere Zeit keine Sozialabgaben bezahlt. 

Die teilweise komplexen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen und dauern weiter an. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung. 

Redaktion March24/Höfe24