Jetzt werden sie wieder aus den Kellern geholt, die E-Bikes. Die Kantonspolizei Schwyz weist darauf hin, dass bei der Benützung von E-Trendfahrzeugen, wozu auch die Elektro-Trottinette und Elektro-Stehroller gehören, wie bei allen anderen Fahrzeugen gewisse Regeln gelten, die man einhalten muss. In einem Schreiben wandte sich die Polizei deshalb an die Eltern und Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler auf Stufe Sek 1. Was für die Schüler gilt, gilt auch für die Erwachsenen.
Auto & Mobil
08.05.2023
09.05.2023 11:25 Uhr
Auch für E-Trendfahrzeuge gelten Regeln

Alle E-Trendfahrzeuge müssen auch am Tag mit Licht unterwegs sein.
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Brauche ich einen Ausweis für mein E-Trotti? Brauche ich für meinen Elektro-Stehroller eine besondere Ausrüstung? Ab welchem Alter darf man ein E-Bike fahren? Diese Fragen beantwortet die Kantonspolizei Schwyz.
Das gilt für E-Bikes und Co.
- Sämtliche E-Trendfahrzeuge dürfen erst ab dem 14. Altersjahr benutzt werden. Jugendliche im Alter zwischen 14 und 16 Jahren müssen im Besitz des Führerausweises Kategorie M (Mofa) sein. Für die schnellen E-Bikes benötigen auch Personen über 16 Jahren den Führerausweis Kategorie M.
- Das Benutzen des Trottoirs mit E-Trendfahrzeugen, also auch E-Trottis, ist nicht gestattet, sie gehören auf die Strasse. Die Verkehrsregeln gelten analog den Fahrrädern.
- Bei handelsüblichen E-Trendfahrzeugen handelt es sich um einplätzige Fahrzeuge. Fahrten mit mehreren Personen gleichzeitig sind nicht erlaubt. E-Trendfahrzeuge müssen auch am Tag mit Licht fahren.
- Eine Klingel ist bei allen beschriebenen Fahrzeugen erforderlich.
- Und natürlich soll gegenseitig Rücksicht genommen werden, damit die sanfte Mobilität, sowohl zu Fuss als auch mit E-Unterstützung, zusammen Platz hat.