Die seit rund zwölf Jahren geltende Pflegefinanzierung fusst auf dem Prinzip der Solidarität. Will heissen, dass alle etwas zur Deckung dieser Ausgaben beizutragen haben: die Heimbewohnenden selbst, die Krankenkassen sowie letztlich die öffentliche Hand in Form einer sogenannten Restfinanzierung.
Weil die Kostenexplosion im Gesundheitswesen gerade vor der stationären Langzeitpflege nicht Halt macht, bedeutet diese Solidarität automatisch immer auch mehr Ausgaben für die Gemeinden. Denn im Kanton Schwyz tragen diese die Restfinanzierung gemäss ihrer Einwohnerzahl. Gemäss dem jüngsten Bericht «Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz» der Ausgleichskasse werden die Gemeinden durch den jüngsten Anstieg der Pflegekosten noch stärker zur Kasse gebeten. Konkret haben die Gemeinden im Kanton Schwyz ein Total von 39,83 Mio. Fr. im Rahmen der Restfinanzierung zu tragen. Dies bedeutet ein Plus von 13,5 Prozent.
Mehr Kosten trotz Verdoppelung
Nun erscheint diese Mehrbelastung im tiefen zweistelligen Bereich noch «moderat ». Es ist aber zu beachten, dass die Gemeindehaushalte erst vor Kurzem im Zusammenhang mit der Pflegefinanzierung mit massiven Mehrkosten konfrontiert wurden. Gemäss Statistik hatten sie für die Restfinanzierung der stationären Langzeitpflege im Jahr 2016 noch 10,34 Mio. Franken zu übernehmen. Seither nahm jedoch die Belastung konstant zu.
Eine extreme Mehrbelastung für die Gemeinden ergab sich dann aber per Anfang 2021. Wurden zuvor im Kanton Schwyz noch die Pflegekosten von Bezügern von Ergänzungsleistungen (EL), die in einem Pflegeheim betreut wurden, über einen EL-Topf bezahlt, wurde dies neu ebenfalls über die Pflegefinanzierung abgewickelt. Seit dem 1. Januar 2021 hat die Pflegefinanzierung auch hierfür aufzukommen, was die entsprechenden Ausgaben, und somit den von den Gemeinden zu tragenden Anteil, mehr als verdoppelte.