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06.05.2023
07.05.2023 13:53 Uhr

March: Sozialhilfebezüger liess sich schwarz entlohnen

Bild: Symbolbild
Ein Sozialhilfebetrüger und sein Gehilfe wurden vom Strafgericht verurteilt. Nur einer der beiden Türken konnte des Landes verwiesen werden.

Während rund eineinhalb Jahren in zwei Tranchen zwischen September 2017 und November 2019 beschäftigte ein Türke (Jahrgang 1980) einen Landsmann (Jahrgang 1977) in seiner Imbissbude in der March. Gemäss Vertrag betrug die Anstellung 20 Prozent. Für die restlichen 80 Prozent wurde der Angestellte bar und somit schwarz entlohnt. Der Angestellte, der bereits seit 2016 von der Gemeinde Sozialhilfe bezog, habe das so gewollt, um die Sozialgelder nicht zu verlieren, verteidigte sich der Imbissbudeninhaber vor dem Strafgericht. Ihm wurde Beihilfe zum Sozialhilfebetrug vorgeworfen. Er habe zwar gewusst, dass es nicht richtig sei, er habe aber vor den Drohungen seines Angestellten Angst gehabt, der Mitglied der Terrororganisation PKK gewesen sei.

Beide verurteilt

Rund 43'000 Franken soll der Angestellte, der wegen Sozialhilfebetrugs angeklagt wurde, unberechtigterweise an Sozialhilfegeldern erhalten haben. Vor Gericht wollte sich der Beschuldigte zur Sache nicht mehr äussern. Beide Verteidiger verlangten Freisprüche. Das Strafgericht verurteilte beide Beschuldigte: Der Angestellte wurde antragsgemäss des mehrfachen Betrugs schuldig gesprochen und mit einer auf drei Jahre bedingten Geldstrafe von 250 Tagessätzen à 50 Franken sowie mit einer Verbindungsbusse von 3125 Franken bestraft. Zudem hat er Verfahrenskosten von über 15'000 Franken zu tragen. 

Des Landes verwiesen

Der Imbissbudenhalter wurde ebenfalls antragsgemäss wegen mehrfacher Gehilfenschaft zum Betrug sowie wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das AHV-Gesetz schuldig gesprochen und mit einer ebenfalls auf drei Jahre bedingten Geldstrafe von 200 Tagessätzen à 90 Franken sowie einer Verbindungsbusse von 4500 Franken bestraft. Er hat Verfahrenskosten im Betrag von rund 17'000 Franken zu bezahlen. Der Imbissbudeninhaber wurde für fünf Jahre des Landes verwiesen.

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Der vollständige Bericht wurde im «March-Anzeiger» und im «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 1. Mai 2023 veröffentlicht. Noch kein Abo?  Hier gehts zur Bestellung.

Ruggero Vercellone, March24&Höfe24