Es sei eine ungewollte Mehrbelastung der Schwyzer Gerichte, vorwiegend desjenigen der Höfe, durch ausserkantonale Schiedsparteien festzustellen. «Dies geschieht insbesondere aufgrund des nicht ausreichend hohen Maximalbetrages des Gerichtskostenvorschusses », schreibt Kantonsrat Matthias Kessler (Brunnen, Die Mitte) in einer Motion im Namen der Rechts- und Justizkommission an den Regierungsrat. Die Schwyzer Gerichte, namentlich dasjenige in den Höfen, sollen von Zivilrechtstourismus entlastet werden, indem die Deckelung des Maximalbetrages beim Gerichtskostenvorschuss dynamisiert wird.
Was heisst das? Anstelle des bisherigen Höchstbetrags von 150'000 Franken für einen Vorschuss im Kanton Schwyz schlagen die Motionäre Folgendes vor: «Keine Deckelung mehr für grössere Streitwerte.» Dazu eine Erhöhung der Grundgebühr um 0,5 Prozent des Streitwerts des die Limite übersteigenden Betrages. Der Antrag an den Regierungsrat lautet, die Gebührenordnung für die Verwaltung und die Rechtspflege im Kanton Schwyz entsprechend zu modifizieren.
Anzahl Fälle prüfen
Die Gerichtsgebühren im Kanton Schwyz seien einzusehen im Internet www.kgsz.ch/kantonsgericht/gesetzeund-richtlinien/gerichtsgebuehren, schreibt der Regierungsrat. Die schwyzerischen Gebühren seien beispielsweise nahezu identisch mit denjenigen des Kantons Zürich. «Die tieferen Gerichtsgebühren im Kanton Schwyz bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten gegenüber dem Kanton Zürich werden erst ab einem Streitwert von 8 bis 10 Milionen Franken relevant», schreibt der Regierungsrat. Der Kostenrahmen des Kantons Schwyz von 150'000 Franken werde erst ab einem Streitwert von rund 15 Mio. Franken ausgeschöpft.
Es sei demnach zu prüfen, wie viele Fälle von dieser Problematik tatsächlich betroffen sind. Der Regierungsrat stellt sich auch die Frage, ob nicht schon die Verschiebung der Obergrenze auf 200'000 Franken wirksam wäre. Er beantragt die Motion in ein Postulat umzuwandeln und für erheblich zu erklären.