Ein 44-jähriger Heizöltank-Revisor verursachte vor einiger Zeit in der March fahrlässig eine Feuersbrunst. Im Keller einer Liegenschaft zertrennte er mit dem Schneidbrenner einen zur Demontage vorbereiteten Öltank. Dabei unterliess er es, die brennbare Polyesterabdeckung hinter dem Tank, die sich nicht entfernen liess, mit einer wärmeisolierenden und vor allem nicht brennbaren Vorrichtung abzudecken. Es kam, wie es kommen musste: Die Abdeckung fing prompt Feuer, das er nicht mehr selbstständig löschen konnte. Die Folge: ein Sachschaden von rund 37 000 Franken.
Fast 10'000 Franken
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz war der Ansicht, er habe aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit gehandelt. Denn als Fachmann hätte an diese Problematik denken müssen und er wäre verpflichtet gewesen, die Polyesterabdeckung vor Funkenflug und Hitze zu schützen. Deshalb wird er per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 140 Franken verurteilt. Mit einbezogen wird eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 140 Franken. Diese war von der Staatsanwaltschaft Emmen für Hausfriedensbruch mit einer Probezeit von zwei Jahren verhängt worden. Dazu kommen Verfahrenskosten von 2420 Franken.