Der Konflikt zwischen der kantonalen Leinenpflicht und den Herdenschutzhunden soll mit der Teilrevision des Jagd- und Wildschutzgesetzes gelöst werden. Im Kanton Schwyz sind Herdenschutzhunde anders als Hunde beim Viehtrieb nicht von der gesetzlichen Leinenpflicht ausgenommen. Dieser Zielkonflikt soll mittels einer Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden gelöst werden. Die Kommission beantragt eine Ergänzung hinsichtlich der Herdenschutzhunde, damit auch diese – sofern sie im Einsatz stehen – ohne Leine unterwegs sein dürfen.
Kanton
21.03.2023
20.03.2023 14:19 Uhr
Keine Leinenpflicht mehr für Herdenschutzhunde
Herdenschutzhunde im Einsatz
Bild:
urban.dog
Die Regierung präsentiert die endgültige Vorlage zur Teilrevision des Jagd- und Wildschutzgesetzes.
Der vollständige Bericht wurde im «March-Anzeiger» und im «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 20. März 2023 veröffentlicht. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung.