Die Ermittlungen zur Sachverhaltsklärung laufen; verschiedene Erkenntnisse konnten gewonnen werden. So kann etwa der Tatzeitpunkt eingeschränkt werden: Das Opfer muss in der Zeit zwischen Sonntagabend, 12.2.2023, 20:30 Uhr, und Montagmorgen, 13.2.2023, umgebracht worden sein.
Die Kantonspolizei St.Gallen richtet folgende Fragen an die Bevölkerung:
- Wer kann Angaben zu einem Velofahrer machen, welcher zwischen 20 Uhr und 20:30 Uhr auf dem Trottoir der Staatsstrasse Höhe der Firma Gama, in Richtung Altstätten gefahren ist? Bei diesem Velofahrer dürfte es sich mutmasslich um das Opfer handeln.
- Gibt es Autofahrer, die über eine Dashcam und über Aufzeichnungen verfügen, die am Sonntagabend, nach 20 Uhr, in Rebstein erstellt wurden?
- Wer kann Angaben machen, ab welchem Zeitpunkt das abgebildete Velo auf dem Vorplatz der Gräflibühlstrasse 2 lag?
- Wer kann andere sachdienliche Angaben zum Tötungsdelikt machen?
Die Kantonspolizei St.Gallen nimmt alle Hinweise oder Feststellungen, die im Kontext des Tötungsdelikts stehen, über die Telefonnummer 058 229 49 49 entgegen. Videodateien können auf das Uploadportal der Kantonspolizei St.Gallen hochgeladen werden.