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Kanton
01.02.2023
01.02.2023 08:45 Uhr

Längere Fristen für Antworten an den Kanton

Nach einer Interpellation aus dem Kantonsrat sollen Gemeinden und Bezirke mehr Zeit haben, an den Kanton Antworten zu liefern.
Nach einer Interpellation aus dem Kantonsrat sollen Gemeinden und Bezirke mehr Zeit haben, an den Kanton Antworten zu liefern. Bild: Stefan Grüter, Chefredaktor March24 & Höfe24
Bei Mitberichts- und Anhörungsverfahren will der Schwyzer Regierungsrat die Fristen verlängern. Gleich bleibt die Frist bei Vernehmlassungen.

In einer Interpellation monierte Kantonsrat Remo Di Clemente (Die Mitte, Steinen) mit fünf Mitunterzeichnenden die aus ihrer Sicht generell zu kurzen Fristen und führte zwei konkrete Beispiele an: das Mitberichtsverfahren zur Teilrevision der Personal- und Besoldungsverordnung und jenes zum touristischen Raumkonzept. Die Beantwortungsfrist von ungefähr einem Monat sei viel zu kurzfristig gesetzt worden, eine Beantwortung deshalb nicht möglich gewesen.

Ferienzeit berücksichtigen

Sie luden den Regierungsrat deshalb ein, den Gemeinden bei den verschiedenen Konsultationen künftig mindestens drei Monate Zeit einzuräumen und dabei auch die Ferienzeiten zu berücksichtigen. Man dürfe nicht vergessen, dass es etwa für den Verband Schwyzer Gemeinden und Bezirke (vszgb) kaum möglich sei, Diskussionsforen mit nachfolgender Ausarbeitung von Unterlagen oder Empfehlungen für die Gemeinden zu organisieren, wenn die Zeit dermassen knapp angesetzt sei.

Unkompliziert verlängert

In seiner Antwort verweist der Regierungsrat auf die jährlich veröffentlichte Übersicht zu den geplanten Vernehmlassungen. Dabei gebe die Regierung in aller Regel eine Vernehmlassungsfrist von drei Monaten vor. Nur bei besonderer Dringlichkeit werde statt der Vernehmlassung allenfalls eine konferenzielle Anhörung der interessierten Kreise durchgeführt.

Auch kürzere Fristen üblich

Bei den angesprochenen Mitberichts- und Anhörungsverfahren sei es hingegen so, dass die Fristen von den zuständigen Departementen selbst festgelegt würden. In der Regel sei diese kürzer als drei Monate. Im Fall des touristischen Raumkonzepts sei die Konsultationsfrist von einem Monat für einzelne Teilnehmende extra um einen Monat verlängert worden. Bei der Teilrevision der Personal- und Besoldungsverordnung habe man die Frist auf Anfrage ebenfalls unkompliziert verlängert.

Unbestrittener Handlungsbedarf

Trotzdem erkennt der Regierungsrat bei den Fristen beim erweiterten Mitberichtsverfahren oder beim gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahren Handlungsbedarf. Für diese Konsultationen will man in Zukunft, wenn möglich, ebenfalls eine Frist von drei Monaten ansetzen. Bei den Vernehmlassungen erachtet er die Frist von drei Monaten für angemessen, zumal eine Verlängerung die Gesetzgebungsvorhaben in die Länge ziehen würde.

Daniel Koch, Redaktion March24 & Höfe24