Trickbetrüger haben einer Seniorin im Juni 2019 total 75 000 Franken abgenommen. Gestern wurde ein Gehilfe der Bande vom Kreisgericht St. Gallen verurteilt.
Das Opfer war eine 80-jährige Frau aus dem Kanton Zürich. Sie wurde Mitte Juni 2019 von einer «Frau Müller» angerufen. Diese sagte ihr, dass sie von der Stadtpolizei Zürich sei. Sie erklärte der Seniorin, dass die Polizei einer Bande auf der Spur sei, die Bankkonten hacke. Die 80-Jährige stehe als nächstes auf der Liste. Sie müsse ihr Geld abheben und es an einem vereinbarten Ort hinterlegen. Die «falsche Polizistin» bearbeitete die Frau so lange – am ersten Tag rief sie 36 Mal an – bis diese auf der Bank Geld abhob.
Sohn erweckte Misstrauen
Der Beschuldigte soll die Geldpakete jeweils an den vereinbarten Orten abgeholt haben. Am ersten Tag waren es 30 000 Franken, welche die Frau in Zug auf einem Stromkasten deponierte. Am nächsten Tag waren es 45 000 Franken, welche die Frau auf Geheiss der «falschen Polizistin» in Lachen unter eine Parkbank schob.
Noch am gleichen Tag soll der Beschuldigte die Beute in Lindau übergeben haben. 7000 Franken hat er als Provision behalten. Aufgeflogen sind die Trickbetrüger am dritten Tag, als die 80-Jährige 20 000 Franken nach St. Gallen bringen sollte. Ihr Sohn realisierte, dass etwas nicht stimmte.
Er habe einem langjährigen Kumpel einen Gefallen machen wollen, sagte der Beschuldigte gestern vor Gericht. Er habe seinem Kumpel vertraut.
Das Gericht verurteilte den 50-Jährigen wegen Gehilfenschaft zu gewerbsmässigem Betrug zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren. Dem Opfer muss er solidarisch mit den anderen Tätern Schadenersatz von 68 000 Franken zahlen. Der Mann wird für sieben Jahre des Landes verwiesen. Das Urteil ist noch nicht rechts-
kräftig. (sda)