Vom Vorwurf der vorsätzliche oder fahrlässigen Tötung durch Unterlassen sprach das Gericht den heute 25-jährigen Beschuldigten frei, wie es am Dienstag mitteilte. Die Freiheitsstrafe von 42 Monaten wird zu Gunsten einer Massnahme für junge Erwachsene in einer psychiatrischen Klinik aufgeschoben. Der Beschuldigte befindet sich bereits dort. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Lachen
10.01.2023
3,5 Jahre Gefängnis für Angeklagten nach Drogentod in Lachen

Alkohol, Beruhigungsmittel und Morphium hatte eine junge Frau eingenommen, die im Kanton Schwyz nach einer Party verstarb. (Symbolbild)
Bild:
KEYSTONE/PETER SCHNEIDER
Der Hauptangeklagte im Fall einer Drogenparty in Lachen, die für eine 16-Jährige tödlich endete, soll für 3,5 Jahre ins Gefängnis. Das Schwyzer Strafgericht hat den Mann, dessen Morphin-Gemisch das Opfer getrunken hatte, wegen Unterlassen der Nothilfe verurteilt.