Schwyz sei bei den Kinderzulagen (230 Franken) und bei den Ausbildungszulagen (280 Franken) im Mittelfeld und somit gut positioniert, schreibt die Regierung in der Antwort auf eine Motion der SP-Kantonsräte Martin Raña (Küssnacht), Jonathan Prelicz (Goldau) und Aurelia Imlig (Ibach). Bei den Kinderzulagen hätten neun Kantone höhere Ansätze, bei den Ausbildungszulagen zwölf Kantone. Beim Beitragssatz hat Schwyz schliesslich den vierttiefsten Ansatz.
«Kleiner Spielraum selbst für Mittelschichtsfamilien»
Die drei Parlamentsmitglieder forderten eine Erhöhung, und zwar auf 300 Fr. Kinderzulage und 350 Fr. Ausbildungszulage. Sie verwiesen auf eine Erhebung der Caritas, wonach in der Schweiz im Jahre 2020 1,3 Mio. Menschen armutsgefährdet sind. «Unter ihnen sind überdurchschnittlich viele Familien mit drei und mehr Kindern», schrieben die Motionäre. Die Haushalte im kritischen Einkommensbereich würden von steigenden Preisen, Mieten und Krankenkassenprämien besonders hart getroffen. Der finanzielle Spielraum sei selbst für Mittelschichtsfamilien klein.
Schon dreimal erhöht
Die Regierung führt nun ins Feld, dass in den letzten acht Jahren dreimal Erhöhungen erfolgt seien, zuletzt im Jahr 2021. Dies nicht zuletzt auch, um die Schwankungsreserve in der Familienausgleichskasse abzubauen. Nun resultiere auch dieses Jahr ein Defizit. Würden die Forderungen der Motionäre erfüllt, so müsste mit einem jährlichen Reserveabbau von 18,3 Mio. Fr. gerechnet werden. Der Beitragssatz müsste umgehend erhöht werden, und zwar um 0,5 Prozent auf 1,8 Prozent. «Stark steigende Lohnnebenkosten wären der Preis einer so starken Erhöhung der Zulagen», folgert die Regierung. Dies würde zudem nicht nur die kantonale Familienausgleichskasse treffen, sondern auch die im Kanton zugelassenen Familienausgleichskassen der Berufsverbände. Denn diese sind verpflichtet, die kantonalen Familienzulagen ebenfalls umzusetzen. 18 von 39 Verbands-Familienausgleichskassen könnten eine solche Erhöhung nur stemmen, wenn sie ihre Beitragssätze «umgehend und kräftig» erhöhen würden.
«Zusammenfassend zeigt sich für den Regierungsrat, dass für die von den Motionären geforderte Erhöhung weder ein Handlungsbedarf noch ein Handlungsspielraum besteht.» Damit begründet der Regierungsrat seine ablehnende Haltung.