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Kanton
02.01.2023
29.12.2022 15:59 Uhr

Kanton Schwyz: Ambulante ärztliche Grundversorgung ist sichergestellt

Hausärztinnen und -ärzte sind gerade in ländlichen Gebieten dünn gesäht.
Hausärztinnen und -ärzte sind gerade in ländlichen Gebieten dünn gesäht. Bild: AdobeStock
Die Schwyzer Regierung geht grundsätzlich davon aus, dass die ambulante ärztliche Grundversorgung auch künftig sichergestellt ist. Bei einer Unterversorgung in einzelnen Regionen wünscht sie sich aber Ausnahmen bei den Zulassungsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte, die bei der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen dürfen. Dies schreibt sie als Antwort auf eine Interpellation.

Seit Anfang 2022 müssen Ärzte und Ärztinnen drei Jahre in einer zertifizierten Weiterbildungsstätte in der Schweiz arbeiten, bevor sie bei der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen dürfen.

Diese neue gesetzliche Regelung sorge in diversen Regionen für Kritik, da auch die Allgemeinpraktikerinnen und -praktiker davon betroffen seien, schreiben der Mitte-Kantonsrat Mathias Bachmann (Merlischachen) und die Mitte-Kantonsrätin Irene Huwyler (Rickenbach) in einer Interpellation. Genau diese Hausärztinnen und Hausärzte fehlten insbesondere in ländlichen Gebieten.

«Wir laufen in unserem Kanton Gefahr, dass bestehende ambulante Strukturen wegen mangelnder Nachfolge nicht weitergeführt werden können», schreiben die Interpellanten.

Bachmann und Huwyler wollten so unter anderem von der Regierung wissen, ob aktuell und zukünftig die ambulanten Gesundheitsstrukturen gewährleistet werden können. Und ob sie ein Kommissionsantrag auf nationaler Ebene, welche Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht fordert, unterstütze.

Situation vergleichbar mit anderen Kantonen

In seiner heute Donnerstag veröffentlichten Antwort hält die Regierung fest, dass die Sicherstellung der ärztlichen ambulanten Grundversorgung für alle Kantone ein zentrale Herausforderung der kommenden Jahre sei. Sie geht davon aus, dass die Voraussetzungen im Kanton Schwyz zur Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Grundversorgung mit den anderen Kantonen vergleichbar seien und dass diese deshalb auch zukünftig sichergestellt sei.

Dennoch begrüsst die Regierung die im Kommissionsantrag vorgesehene Möglichkeit für die Kantone, bei nachgewiesener Unterversorgung Ausnahme zuzulassen. Sie wünsche sich jedoch gewisse Anpassungen der vorgeschlagenen Regelung, wie sie schreibt.

Beispielsweise soll die Feststellung einer Unterversorgung in einzelnen Versorgungsregionen und nicht nur im ganzen Kanton möglich sein. Auch soll die Ausnahmeregelung nicht auf einzelne Facharzttitel beschränkt werden

Keystone-SDA/March24&Höfe24