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Kanton
29.12.2022

Am kantonalen Richtplan scheiden sich die Geister

So sehen die Gegner von Windkraftanlagen das Linthgebiet von Tuggen aus Richtung Kanton Glarus, sollten dereinst Grossanlagen zur Windenergienutzung in Betrieb gehen können.
So sehen die Gegner von Windkraftanlagen das Linthgebiet von Tuggen aus Richtung Kanton Glarus, sollten dereinst Grossanlagen zur Windenergienutzung in Betrieb gehen können. Bild: zvg/Visualisierung Pro Landschaft Schwyz
Noch ist die Teilrevision des kantonalen Richtplans nicht abgeschlossen, sondern nur das Mitwirkungsverfahren. Die ersten Verlautbarungen sind jedoch teils völlig konträr und zeigen einiges Konfliktpotenzial auf.

Während zweier Monate waren Gemeinden, Politik und die Bevölkerung eingeladen, sich zum teilrevidierten kantonalen Richtplan zu äussern. Im Fokus der Richtplananpassung 2022 liegen die Themen Landschaft, erneuerbare Energien und die Arbeitszonenbewirtschaftung. Wie es beim zuständigen Amt auf Anfrage heisst, gab es zahlreiche Eingaben. Insbesondere die Aufnahme sogenannter Schlüsselgebiete und die Zonen mit Windenergiepotenzial sorgen für reges Interesse. Die Meinungen zum Nutzen der entsprechenden Gebietsausscheidung ist sehr unterschiedlich, wie aus den teils schon publizierten Vernehmlassungsantworten der Parteien hervorgeht. Auch die Landschaftsschutz-Vereinigung Pro Landschaft nimmt seit Längerem eine klar ablehnende Position ein, wenns um die Windenergie-Gebiete geht.

Einvernehmliche Lösung anstreben

Die zuständigen Stellen beim Kanton werden nun die Antworten in einem Bericht zusammenfassen und dem Gesamtregierungsrat vorlegen. Dieser hat dann zu entscheiden, was in den Richtplan übernommen wird. Selbstverständlich werde man eine einvernehmliche Lösung anstreben, wie der Schwyzer Umweltdirektor Sandro Patierno erklärt. Ob am Ende eine solche in jedem Fall möglich ist, bleibt abzuwarten. Zumindest wenns um die Schlüsselgebiete und die Windkraftgebiete geht, dürfte es ganz schwierig werden, zumal der Bund hier im Grunde vorgibt, dass die Kantone bestimmte Gebiete ausweisen müssen.

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Den ganzen Artikel findest du im «March-Anzeiger» und «Höfer Volksblatt» vom 28. Dezember 2022. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung. 

Martin Risch, March24&Höfe24