Dies zeigt der neue Bericht des Bundesamts für Verkehr (BAV) zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes durch die Bahnunternehmen, wie es am Mittwoch in einer Mitteilung hiess. Gemäss den neusten Daten sind zwar weitere Bahnhöfe behindertengerecht umgebaut worden. Dies komme inzwischen 73 Prozent der Bahnreisenden zugute.
Der Bericht zeige jedoch, dass "trotz mehrfacher Intervention des BAV" bei 541 Bahnhöfen oder Eisenbahn-Haltestellen die Anpassungen erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist umgesetzt werden. Diese Zahl habe sich gegenüber dem letzten Standbericht nochmals erhöht.
Von der Umsetzung des BehiG an den Bahnhöfen und Eisenbahn-Haltestellen profitieren laut BAV alle Personen, die den öffentlichen Verkehr nutzen - das Ein- und Aussteigen werde bequemer. Ziel sei, dass Personen mit eingeschränkter Mobilität, aber auch Passagiere mit viel Gepäck oder Kinderwagen, den öffentlichen Verkehr selbständig benützen können. Dies werde künftig an 91 Prozent aller Bahnhöfe und Bahn-Haltestellen der Fall sein.
Bei den restlichen 9 Prozent sei eine bauliche Anpassung unverhältnismässig. Hier müssten dauerhaft Ersatzmassnahmen wie Hilfestellung durch Bahnpersonal angeboten werden.