Zur Gemeindeversammlung Tuggen gibts nun offiziell ein Nachspiel. Herman Pfister hat wie angekündigt eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Zum einen betreffe sie Traktandum 2 – unter anderem den Voranschlag – zum anderen Traktandum 6 – den Projektierungskredit für die Dorfkern-Umgestaltung.
Vital Zehnder vom Verwaltungsgericht Schwyz erklärt: «Unabhängig davon, wer oder wegen was Stimmrechtsbeschwerde eingereicht wird, erhält die Gegenpartei die Möglichkeit, innert festgelegter Frist eine Stellungnahme dazu abzugeben. Über diese setzen wir dann den Beschwerdeführer in Kenntnis. Daraufhin kann dieser erneut eine Stellungnahme einreichen, welche wiederum der Gegenpartei zugestellt wird.» Dieses Hin und Her können die beiden Parteien solange weiterziehen, wie sie wollen. In der Regel haben sie aber nach rund zwei Monaten «alles gesagt».
Kommts zur Wiederholung der Versammlung?
Nichtsdestotrotz bedeutet die Stimmrechtsbeschwerde, dass Tuggen für 2023 – Stand heute – über kein rechtskräftiges Budget verfügt. Dies wiederum hat zur Folge, dass die Gemeinde per 1. Januar 2023 nur gebundene Ausgaben wie Löhne, Mieten und andere vertragliche Ausgaben tätigen darf. Es sei denn, sie beantragt beim Gericht, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu entziehen, wodurch das Verwaltungsgericht gezwungen wäre, einen Zwischenentscheid zu fällen. Damit könnte die Gemeinde relativ schnell doch noch zu einem Budget gelangen.
Nimmt die Stimmrechtsbeschwerde den gewohnten Ablauf, wird das Verwaltungsgericht am Ende entscheiden, ob die Ergebnisse an der Gemeindeversammlung rechtens waren oder nicht. Sollte ein Fehler vorliegen, der zu einem anderen Ergebnis führen würde, könnte gar die Wiederholung der Versammlung notwendig werden.