Das tragische Sesselbahn-Unglück vom 6. Februar 2020 auf dem Stoos wird nach dem Bezirksgericht nun auch das Kantonsgericht beschäftigen.
Das Bezirksgericht hatte den damaligen Betriebsleiter der Stoosbahnen wegen fahrlässiger Tötung sowie mehrfacher fahrlässiger schwerer und einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt (s. Bericht unten). Der Verurteilte, der schon am Prozess die ganze Verantwortung übernommen hatte, akzeptiert den Schuldspruch, so dass dieser wohl Rechtskraft erlangen wird.
Was ist mit den beiden anderen?
Nicht akzeptieren will hingegen die Staatsanwaltschaft die Freisprüche der beiden anderen angeklagten Mitarbeiter der Stoosbahnen. Es handelt sich dabei um jenen Mitarbeiter, der damals die nächtliche Talfahrt der Sesselbahn durchführte und jenen Mitarbeiter, der das Pistenfahrzeug lenkte, dessen Windeseil sich mit dem Förderseil der Sesselbahn verkeilte. Dieser Umstand führte dazu, dass eine Sesselbahn mit vier Passagieren abstürzte.
Die beiden Beschuldigten waren vom Bezirksgericht Schwyz freigesprochen worden, weil ihnen laut Gericht keine Verletzung der Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden konnte.
Freiheits- und Geldstrafe gefordert
Der Staatsanwalt hatte am Prozess vor dem Bezirksgericht für den stellvertretenden technischen Leiter eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten und für den Pistenfahrzeugfahrer eine bedingte Geldstrafe von 16'200 Franken sowie eine Busse von 4050 Franken gefordert.
Der Staatsanwalt hat gegen diese beiden Freisprüche Berufung eingelegt, wie Bezirksgerichtspräsident Marcel Frey diese Woche auf Anfrage bestätigte.