Vier Personen aus der Gemeinde Altendorf verwendeten offenbar viel Energie darauf, eine vom Stimmvolk beschlossene Sache anzugreifen. 1996 stimmten dort die Bürger einer neuen Nutzungsplanung zu. Doch auf den entsprechenden Dokumenten fehlten die Originalunterschrift des damaligen Landammanns und des Staatsschreibers, wurde ins Feld geführt. Das Resultat dieser Urnenabstimmung sei somit als nichtig zu erklären. Nun hat als oberste Instanz auch das Bundesgericht die Beschwerde abgewiesen.
Altendorf
06.12.2022
Altendorf: Kurioser Fall vor Bundesgericht

Das Bundesgericht in Lausanne kippte die Beschwerde.
Bild:
zvg
Vier Personen wollten die Altendörfler Ortsplanung mit einer kuriosen Beschwerde blockieren.
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