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Kanton
06.12.2022
06.12.2022 13:40 Uhr

Nutzung und Wildtierschutz unter einen Hut bringen

Gerade im Winter und Frühjahr müssen Wildtiere von ihren Reserven zehren – in Wildruhezonen können sie ungestört ihre Kräfte schonen.
Gerade im Winter und Frühjahr müssen Wildtiere von ihren Reserven zehren – in Wildruhezonen können sie ungestört ihre Kräfte schonen. Bild: zvg
Die Schaffung einer Rechtsgrundlage für das Ausscheiden von Wildruhezonen scheint im Kanton Schwyz nicht mehrheitsfähig. Der Kanton hofft aber immer noch auf eine einvernehmliche Lösung.

Allen dürfte klar sein, dass Wildtiere im Winter Rückzug und Ruhe brauchen. Eigens dafür Wildruhezonen ausscheiden, will man aber nicht. Wildruhezonen würden die Nutzung durch Menschen begrenzen – wenn auch temporär. So dürfen diese beispielsweise von Dezember bis Ende März nicht oder nur auf speziell gekennzeichneten Routen begangen werden. Im Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des kantonalen Jagd- und Wildschutzgesetzes (JWG), das Mitte November an den Kantonsrat überwiesen wurde,  zeige sich deutlich, dass erneut keine entsprechende Rechtsgrundlage für Wildruhezonen mehrheitsfähig ist, fasste Umweltdirektor Sandro Patierno zusammen. Im Vordergrund stehen land- und forstwirtschaftliche Interessen, die dies verhindern. Allerdings scheinen die Fronten nicht völlig verhärtet, würden doch auch von dieser Seite Besucherlenkungsmassnahmen begrüsst. Ziel sei eine einvernehmliche Lösung zu finden, die Wildtierschutz und Nutzen unter einen Hut bringt.

Ein Anfang wurde bereits gemacht: In der Karte auf www.wildruhezonen.ch waren bislang 35 Gebiete als «empfohlen » markiert. Diese «provisorischen Wildruhezonen» werden gemäss Patierno in den nächsten Wochen auf sieben bis neun reduziert.

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Franziska Kohler, Redaktion March24 und Höfe24