Allen dürfte klar sein, dass Wildtiere im Winter Rückzug und Ruhe brauchen. Eigens dafür Wildruhezonen ausscheiden, will man aber nicht. Wildruhezonen würden die Nutzung durch Menschen begrenzen – wenn auch temporär. So dürfen diese beispielsweise von Dezember bis Ende März nicht oder nur auf speziell gekennzeichneten Routen begangen werden. Im Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des kantonalen Jagd- und Wildschutzgesetzes (JWG), das Mitte November an den Kantonsrat überwiesen wurde, zeige sich deutlich, dass erneut keine entsprechende Rechtsgrundlage für Wildruhezonen mehrheitsfähig ist, fasste Umweltdirektor Sandro Patierno zusammen. Im Vordergrund stehen land- und forstwirtschaftliche Interessen, die dies verhindern. Allerdings scheinen die Fronten nicht völlig verhärtet, würden doch auch von dieser Seite Besucherlenkungsmassnahmen begrüsst. Ziel sei eine einvernehmliche Lösung zu finden, die Wildtierschutz und Nutzen unter einen Hut bringt.
Ein Anfang wurde bereits gemacht: In der Karte auf www.wildruhezonen.ch waren bislang 35 Gebiete als «empfohlen » markiert. Diese «provisorischen Wildruhezonen» werden gemäss Patierno in den nächsten Wochen auf sieben bis neun reduziert.