Das Gesetz über die Magistratspersonen regelt die Rechtsstellung für die Mitglieder des Regierungsrates und für die voll- und teilamtlichen Richter der kantonalen Gerichte. Neu üben die Mitglieder des Regierungsrates ihre Tätigkeit im Vollamt und nicht mehr im sogenannten Hauptamt aus. Das Gesetz enthält auch Bestimmungen über Nebenbeschäftigungen, die Besoldung und die Abfindung bei Rücktritt oder Nichtwiederwahl.
Der Kantonsrat hat an seiner Sitzung vom 25. Mai das Gesetz über die Magistratspersonen mit 79 zu 6 Stimmen angenommen. Gegen diese Gesetzesvorlage ist das Referendum zustande gekommen. Deshalb entscheidet nun das Schwyzer Volk.
Resultat
Das Gesetz über die Magistratspersonen wurde vom Schwyzer-Stimmvolk mit 60.08% angenommen. In der Region Ausserschwyz wurde das Gesetz lediglich von der Gemeinde Vorderthal, mit 53.68%, abgelehnt. Alle anderen Gemeinden der Region haben die Vorlage angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 33.05%.