Sowohl der Gemeinderat Wollerau als auch der Bezirksrat Höfe nehmen mit Bedauern von der Beschwerde Kenntnis. Im Beschwerdeverfahren lassen sich Gemeinde und Bezirk anwaltlich vertreten. Bereits der Vergabeprozess selbst wurde durch externe Fachpersonen begleitet.
Zu welchem Zeitpunkt das Rechtsmittelverfahren abgeschlossen wird, kann aktuell nicht vorausgesagt werden. Für das Jahr 2022 ist die Aufnahme der Rückbauarbeiten aber nicht mehr realistisch.
Die Bevölkerung wird über den neuen Zeitplan informiert, sobald dieser erkennbar ist. Gemeinderat und Bezirksrat bitten um Verständnis, dass zum laufenden Verfahren keine weiteren Auskünfte erteilt werden können.