Home Region Sport Agenda Schweiz/Ausland Magazin
Region
06.10.2022

Strafbefehl frisiert

Bild: Shutterstock
Ein Höfner wollte seinen Leumund frisieren und manipulierte einen Strafbefehl. Als Lohn erhielt er einen neuen Strafbefehl.

Ein 34-jähriger Personalverantwortlicher aus den Höfen erstellte eine Kopie des 2018 im Kanton Thurgau gegen ihn erlassenen Strafbefehls we-gen versuchter Nötigung, Diebstahls und Fälschung von Ausweisen. Danach änderte er mehrere Passagen im Strafbefehl ab oder entfernte sie ganz. Dieses «Machwerk» reichte er dann im Rahmen einer Bewerbung an eine Zürcher Firma für Personalvermittlung ein.

Zu früh gefreut 

Dumm nur, dass diese Firma die Echtheit des Strafbefehls von der Staatsanwaltschaft im Thurgau überprüfen liess. So flog die Fälschung auf. Als Lohn gab es einen neuen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung, der den Höfner zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilte – als Zusatzstrafe zu einem anderen Strafbefehl der Bundesanwaltschaft vom Sommer 2022. Die Geldstrafe von 900 Franken muss er bezahlen sowie die Verfahrenskosten von 800 Franken. Auf einen Widerruf der zugunsten einer vierjährigen Probezeit ausgesetzten Geldstrafe der Thurgauer Staatsanwaltschaft von 2018 wird verzichtet, die Probezeit allerdings um ein Jahr verlängert. Diese hatten den Höfner damals zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 100 Franken mit einem teilbedingten Strafvollzug für 60 Tagessätze verurteilt.

Franziska Kohler, Redaktion March24&Höfe24
Demnächst