Nach einer Übergangsphase gilt im Kanton Schwyz seit dem 1. August eine revidierte Fassung des Energiegesetzes. Mit den neu geltenden Bestimmungen befasste sich jüngst die Herbstversammlung des Hauseigentümerverbands (HEV) March und Höfe.
Dass zur Veranstaltung mit Fachreferaten von Peter Inhelder, Vorsteher Amt für Umwelt und Energie, sowie dem eidg. dipl. Heizungsplaner Markus Rickenbach ein Grossaufmarsch gekommen war, erstaunt nicht. Schliesslich sollen mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen unter anderem Neubauten nahezu ohne externe Energiezufuhr auskommen, bestehende Bauten energietechnisch verbessert und generell der Wärmeschutz für den Sommer erhöht werden.
Vorbereitet sein
Amtsleiter Peter Inhelder konnte den über 500 Anwesenden berichten, dass der Kanton Schwyz in diesem Prozess der Harmonisierung der Energiegesetzgebung zwar keine eigentliche Vorreiter rolle innehatte, aber immerhin gebe es noch rund ein halbes Dutzend Kantone, welche aktuell noch an einer Umsetzung arbeiteten, beziehungsweise sich hierfür gar erst vorbereiten. Vorbereitet, und zwar eben auf die neuen Bestimmungen, sollten auch die Hauseigentümer sein, etwa bei einemallfälligen Ersatz von Erdöl- oder Erdgasheizkesseln. «Auch diese Revision des kantonalen Energiegesetzes bedeutet kein Verbot von fossilen Heizsystemen », betonte hier Peter Inhelder in seinem Referat im Seedamm Plaza Pfäffikon zur geänderten gesetzlichen Situation.
Co-Referent Markus Rickenbach gab dem Publikum wertvolle Tipps für den Heizungsersatz: «Auch wenn Sie auf Fernwärme setzen, werden Sie für das Warmwasser einen Boiler benötigen», war nur eine von vielen Erkenntnissen an einem interessanten Abend.