Seit dem 30. Juni 2020 sind sie bereits im Umlauf, ab dem kommenden Oktober sollen sie die bisherigen roten und orangen Rechnungen endgültig verdrängen: die QR-Rechnungen. Im Rahmen der Harmonisierung im Zahlungsverkehr wurden und werden sie eingeführt, um «die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Zahlungsverkehrs, aufgrund steigender nationaler und internationaler regulatorischer Anforderungen, sowie die fortschreitende Digitalisierung der Geschäftsprozesse sicherzustellen», fasst Raiffeisen Schweiz zusammen. Mit der Anpassung an internationale Normen (ISO 20022) habe sich die Gelegenheit ergeben, die bestehenden Zahlungsprozesse «zu modernisieren, zu vereinfachen und wirtschaftlicher zu gestalten».
Klare Vorteile für beide Seiten
Klingt ja alles schön und gut, aber was bedeutet diese Umstellung für die Benutzerinnen und Benutzer der bisherigen roten und orangen Einzahlungsscheine? Welche Vorteile bringen QRRechnungen? Welche Veränderungen? Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco fasst auf seinem KMU-Portal zusammen: Für Rechnungsempfänger vereinfacht sie die Rechnungsverarbeitung, alle Zahlungsinformationen sind digital im QR-Code integriert, die Fehlerquote beim Einlesen ist kleiner und man spart Zeit und Geld, weil der manuelle Aufwand geringer ist. Dieser Aufwand wird auch für die Rechnungsstellerin oder den Rechnungssteller weniger. Ausserdem werden alle Zahlungsinformationen elektronisch übermittelt, was eine effizientere Zahlungsabwicklung und Zahlungsüberwachung ermöglicht. Zudem wird die Datenqualität dank mehr und präziseren Informationen in standardisierter Form verbessert. Die Zahlungsreferenzen sind vom Auftraggeber bis zum Empfänger durchgehend automatisiert. Und – last, but not least – die Rechnung wird auf weisses Papier gedruckt.
Kundenberatung intensiviert
Auch wenn demnach viele Vorteile locken – für die regionalen Banken ist diese Veränderung auch mit viel Mehraufwand verbunden, wie Florian Feurer, Niederlassungsleiter der St.Galler Kantonalbank SGKB in Bad Ragaz, auf Anfrage erklärt. «Wir haben viele Kundenkontakte gehabt. Dies einerseits mit den Firmen, die Rechnungen erstellen. Andererseits hat der Informationsbedarf bei den Privatkunden, die Rechnungsempfänger sind, in den letzten Monaten zugenommen und wir haben viele Kundinnen und Kunden am Schalter und in den Beratungsgesprächen über die Anpassungen und die Veränderungen informiert.»
Um einen grossen Ansturm im Oktober zu verhindern, habe die SGKB in den vergangenen Monaten proaktiv diverse Kommunikationsmassnahmen lanciert. «Es hat sich gezeigt, dass die Massnahmen gut gewirkt haben. Nichtsdestotrotz muss die Zeit bis Ende September noch aktiv genutzt werden, um die letzten Kundinnen und Kunden zur Umstellung zu bewegen.» Feurer rechne auch damit, dass auch nach dem 1. Oktober noch Fragen auftauchen, «die wir gerne beantworten». Persönlich empfehle der Niederlassungsleiter der SGKB Bad Ragaz für die Begleichung der QR-Rechnung die Scanfunktion im Mobile Banking via App. «Dieser einfache und schnelle Vorgang dauert wenige Sekunden und die Zahlung kann ausgelöst werden.» Das Abtippen von langen Referenznummern gehöre damit der Vergangenheit an.
Die Krux mit den Daueraufträgen
Ein, zwei Überraschungen und Hürden hält die Umstellung vom bisherigen Einzahlungsschein auf die QR-Rechnung aber doch bereit. So sind vor allem die Benutzer von Daueraufträgen gewarnt: Diese laufen unter Umständen am 30. September aus, werden gelöscht und nicht mehr weitergeführt. In der Folge kann es bei regelmässigen und bisher automatischen Zahlungen zu Verzögerungen und damit zu Mehraufwand kommen.
«Alle Daueraufträge, basierend auf den orangen Einzahlungsscheinen, werden ab dem 1. Oktober nicht mehr ausgeführt und müssen daher von den Rechnungsempfängern angepasst werden», erklärt Feurer. Insbesondere bei der Miete könne es zu unangenehmen Situationen führen, wenn die Mietzahlungen ab Oktober nicht mehr beim Vermieter eintreffen. «Es ist daher sehr wichtig, dass die entsprechenden Daueraufträge noch vor Ende September angepasst werden.» Und wie wird das gemacht? Einfach die Daueraufträge im E-Banking einsehen und bei Bedarf ergänzen. Nötig wird dieser Schritt bei Daueraufträgen, die über einen Einzahlungsschein ohne IBAN erfasst wurden. Jene Scheine, die auf einer IBAN basieren, werden weiter verarbeitet. Sollte die IBAN fehlen, sollen die Kundinnen und Kunden eine QR-Rechnung oder eine IBAN bei den Rechnungsstellern verlangen.
Wohin soll ich mich wenden?
Bei den nicht unerheblichen Veränderungen kann es durchaus vorkommen, dass man den Durchblick verliert. Vor allem dann, wenn die ganze Welt des E-Bankings noch Neuland ist. Raiffeisen Schweiz kann beruhigen: «QR-Rechnungen können wie die bisherigen Einzahlungsscheine über alle gängigen Zahlungskanäle bezahlt werden», zählt sie etwa E-Banking, Mobile Banking, Vergütungsauftrag oder Bank- und Postschalter auf.
Falls trotzdem Fragen oder Unklarheiten entstehen sollten, bieten die lokalen Bankniederlassungen Hand. Florian Feurer: «Unsere Kundinnen und Kunden können sich bei Fragen oder Unklarheiten persönlich in den Niederlassungen oder auch telefonisch bei uns melden. So kann die jeweilige Hausbank ihrer Kundschaft sicherlich weiterhelfen.»