Das wunderschöne Naherholungsgebiet um Lachen wird sehr geschätzt und dementsprechend auch intensiv frequentiert. Beschilderungen aller Art sorgen dafür, dass alles in geordneten Bahnen abläuft. Wegweiser führen Durchreisende in die richtige Richtung, Hinweistafeln bringen die Natur näher, appellieren an den Ordnungssinn, weisen auf Gefahren hin. Leider sind aber auch Verbotstafeln nach wie vor notwendig. Neuere zeigen klar an, was gestattet oder nicht gestattet ist.
«Busse von 20 bis 100 Franken»
An der Tangente vom Flugplatz zum Aussichtsturm beim Aahorn gibt es noch «antike» Verbotstafeln (1966, 1974), die im Bussentarif (20 bis 100, 30 bis 100 oder bis 2'000 Franken) einen gewissen «Spielraum» anbieten. Da sind dazu einige nicht ganz ernst gemeinte Fragen erlaubt. Entspricht ein Sprung über den Hag dem Niedertarif und die Wanderung auf der Piste des Flugplatzes dem Höchsttarif?
Leicht höher ist der Ansatz beim Bootshafen. Hier stellt sich die Frage, ob der Einstieg über den Maschendrahtzaun höher bewertet wird als das Eindringen über den Wasserweg? Teurer wird die Geschichte auf der Lachner Seite der Wägitaler Aa. Wohl der Neuzeit angepasst, kann die Übernachtung auf dem Turm bis zu 2'000 Franken zu Buche schlagen. Da gäbe es günstigere Logiermöglichkeiten in der Umgebung …
Aber Spass beiseite. Will man die Gegend ohne Kostenfolge geniessen, ist es ratsam, sich an die Regeln zu halten. Erst Rücksicht und Toleranz aller Benutzer machen den Besuch in diesem Erholungsdreieck zu einem speziellschönen Erlebnis.