Ergänzungsleistungen (EL) werden an Personen mit einer AHV- oder IV-Rente ausgerichtet, wenn sie in der Schweiz wohnen und ihr Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken kann. Es sind bedarfsabhängige Versicherungsleistungen, auf die ein rechtlicher Anspruch besteht. Im Kanton Schwyz waren im letzten Jahr 15,4 Prozent der AHV-Rentnerinnen und 7,2 Prozent der AHV-Rentner auf solche Unterstützung angewiesen.
Bedeutend stärker von EL abhängig sind allerdings die IV-Rentnerinnen und -Rentner. 40 Prozent von ihnen bezogen 2019 im Kanton Schwyz solche Gelder. 21,7 Mio. Franken flossen an IV-Bezüger, 55,9 Mio. Franken an AHV-Bezüger.
Vergleicht man die Auszahlungen mit dem Jahr 2010, kann vor allem bei den EL zur AHV eine beträchtliche Steigerung festgestellt werden. Die Summe derjährlichen Auszahlungen stieg von 31,4 auf 55,9 Mio. Franken, ein Anstieg von fast 44 Prozent.
Je älter, desto eher EL
Bei den EL zur IV stieg die Kurve flacher an, nämlich von 17,5 auf 21,7 Mio. Franken. Betrachtet man lediglich die EL zur Altersrente (ohne EL zur Hinterlassenenversicherung), liegt der Kanton Schwyz mit 9,5 Prozent nahe bei den Kantonen mit den tiefsten Quoten. In Nidwalden, Appenzell Innerrhoden und Zug liegen die Quoten zwischen 7 und 8 Prozent. Viel Geld muss Basel-Stadt in die Hand nehmen, dort liegt die Bezugsquote bei 20 Prozent.
Tendenziell nehmen die EL zur AHV mit dem Alter zu. Dies hängt mit der steigenden Wahrscheinlichkeit eines Heimeintritts und den damit verbundenen Kosten zusammen.
Vollständiger Bericht in den Printzeitungen «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» zu lesen.