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23.06.2020

Happige Strafen für gewalttätige Drögeler

Das Schwyzer Strafgericht. (Bild: Archiv)
Das Schwyzer Strafgericht. (Bild: Archiv) Bild: zvg
Das Strafgericht verurteilte vier Schweizer aus dem Raum Einsiedeln vorwiegend wegen Gewaltdelikten.

Sie konsumierten Medikamente, Drogen und Alkohol, und dann gingen sie im Jahr 2018 zum Teil sehr gewalttätig aufeinander los. In einem Fall zündeten sie einem schlafenden Kollegen die Socken an den Füssen an, die sie zuvor mit Deodorant eingesprayt hatten. Zweimal kam es zu einem Raufhandel. Es gab Nasenbrüche und weitere Verletzungen. 

Sie hätten sich vor dem Gericht als Unschuldslämmer präsentiert. In Tat und Wahrheit hätten sie sich aber wie schwarze Schafe aufgeführt, sagte Gerichtspräsident Ruedi Beeler an der Urteilseröffnung am Schwyzer Strafgericht. Es sei «gschämig», wiedie Beschuldigten teils gewütet hätten. Entsprechend hart wurden sie bestraft, ganz im Sinne der Staatsanwältin. Sie hatte am Prozess vom 18. Mai Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und 12 Monaten sowie Geldstrafen gefordert.

Haupttäter muss drei Jahre ins Gefängnis

Der heute 34-jährige Haupttäter, der seit einem Jahr im vorzeitigen Strafvollzug sitzt, wurde vom Strafgericht zu einer unbedingten 36-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem hat er eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 30 Franken und einen Busse von 1'000 Franken zu bezahlen. Er wurde in praktisch allen Anklagepunkten als schuldig befunden. Im wesentlichen waren das Körperverletzung, Sachbeschädigung, Raufhandel und Drohung.

Der 28-Jährige, dem die Füsse angezündet worden waren, und der vor Gericht seine Kollegen arg beschuldigte, wurde vor allem wegen Raufhandels und mehrfacher Sachbeschädigung zu einer auf vier Jahre bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten sowie einer Busse von 100 Franken verurteilt.

Ein 21-Jähriger wurde ebenfalls vorwiegend wegen Raufhandels zu einer auf drei Jahre bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten, einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 30 Franken und einer Busse von 100 Franken verurteilt.

Die 25-jährige Schweizerin erhielt wegen Gehilfenschaft zur einfachen Körperverletzung eine auf drei Jahre bedingte Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 30 Franken sowie eine Busse von 300 Franken aufgebrummt.

Happige Verfahrenskosten vollumfänglich auferlegt

Den vier Beschuldigten, die zum Teil heute noch von der Sozialhilfe leben, wurden zudem die Verfahrenskosten vollumfänglich auferlegt. Und diese Kosten sind happig. So muss der 34-Jährige rund 80'000 Franken, der 28-Jährige rund 30'000 Franken, der 21-Jährige sowie die 25-Jährige jeweils rund 20'000 Franken bezahlen.

Ruggero Vercellone
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