Private Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung wie Kindertagesstätten, Einrichtungen für dieschulergänzende Kinderbetreuung und Tagesfamilienorganisationen können beim Kanton Schwyz ein Gesuch um Finanzhilfe einreichen. Diese Ausfallentschädigungdeckt 100 Prozent der Betreuungsbeiträge der Eltern, welche den Institutionen in der Zeit vom 17. März bis 17. Juni aufgrund der Corona-Pandemie entgangen sind.
Der Regierungsrat hat beschlossen, dass im Kanton Schwyz die Kosten, welche dem Kanton aus dem Vollzug entstehen, nicht auf die Gemeinden abgewälzt werden. Das Amt für Gesundheit und Soziales ist mit der Umsetzung beauftragt. Der Bundesrat hat am 20. Mai eine Verordnung verabschiedet, die den Bund und die Kantone verpflichtet, privaten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung Ausfallentschädigungen in Form von Finanzhilfen für die Betreuungsbeiträge der Eltern zu gewähren.
Der Bund übernimmt 33 Prozent der Kosten, welche die Kantone ausbezahlen. Dafür hat das Bundesparlament einen Kredit von 65 Millionen Franken bewilligt. (Di/i)