Sparsam mit Trinkwasser umgehen
Die Seestände würden ein gutes Bild bezüglich der Wasserstände abgeben, heisst es in der Medienmitteilung des Umweltdepartements. «Sie liegen deutlich höher als im Jahr 2018 und bewegen sich auf einem Niveau, welches an etwa 300 Tagen im Jahr erreicht oder überschritten wird. Daher sind an den Seen aktuell keine Massnahmen angezeigt.»
Zurzeit könnten die Wasserversorgungen im Kanton Schwyz den Trinkwasserbedarf problemlos decken, so das Fazit. Bei weiter andauernder Trockenheit könne es zu einzelnen Versorgungsengpässen kommen. In diesem Fall würden die Wasserbezüger von den Wasserversorgern oder Genossenschaft direkt informiert. «Teils kann Wasser auch von Nachbarversorgungen bezogen werden, um Versorgungslücken zu vermeiden.»
Temporäre Wasserentnahmen bei Trockenheit
Aufgrund der Trockenheit besteht die Möglichkeit, eine temporäre Wasserentnahme beim Amt für Gewässer zu beantragen. Wasser ist ein öffentliches Gut und steht der Allgemeinheit im Rahmen des Gemeingebrauchs zur Verfügung. Es besteht jedoch kein generelles Anrecht auf eine Wasserentnahme aus Gewässern. Für eine Entnahme, die über den Gemeingebrauch hinausgeht (z. B. Abpumpen, Entnahmen mit Druckfass usw.), ist daher eine Bewilligung notwendig. Wer ohne eine Bewilligung Wasser aus einem Gewässer entnimmt, verstösst gegen das Wasserrechtgesetz.