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Kanton
04.07.2022

Mehr Kinder sollen ein Instrument erlernen können

Das Initiativkomitee vor dem Regierungsgebäude bei der Übergabe der Unterschriften.
Das Initiativkomitee vor dem Regierungsgebäude bei der Übergabe der Unterschriften. Bild: Archivbild
Der Musikschulunterricht soll im Kanton vereinheitlicht und der Zugang erleichtert werden. Der Regierungsrat empfiehlt die Musikschulinitiative zur Annahme.

Vor einem Jahr hat ein parteiübergreifendes Initiativkomitee die Volksinitiative «Ja zur kantonalen Verankerung der musikalischen Bildung (Musikschulinitiative) » eingereicht (siehe Box). Wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte, erklärt er die Initiative als gültig und empfiehlt sie dem Kantonsrat zur Annahme.

Gemäss Bundesverfassung seien die Kantone verpflichtet, einen hochwertigen Musikschulunterricht an Schulen zu fördern. Bislang gibt es im Kanton Schwyz keine gesetzlichen Vorgaben zum Musikschulwesen.

Regierungsrat will Musikschulgesetz erarbeiten

«Da Musik neben Sport einen wichtigen Lebensbereich beziehungsweise eine wichtige Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche darstellt, erachtet es der Regierungsrat als richtig, eine kantonale gesetzliche Grundlage zu schaffen. » Er sei bereit, die Ausarbeitung eines Musikschulgesetzes in Auftrag zu geben.

Dieses soll Folgendes regeln: den Musikunterricht an Musikschulen ausserhalb des Unterrichts nach Lehrplan, die Aufgaben der Gemeinden als Anbieter, Auftrag und Ziel der Musikschulen, die Finanzierung sowie die Anstellungsbedingungen der Musiklehrpersonen. Mit dem Musikschulgesetz werde der Zugang zu Musikunterricht erleichtert.

Beratung bis spätestens Januar 2023

Das neue Gesetz führe sowohl für den Kanton als auch für die Gemeinden zu Mehrkosten. «Einerseits, weil Beiträge zur Förderung musikalisch Begabter zu leisten sein werden, und andererseits, weil die Gemeinden mehr Lehrpersonen benötigen und die Anstellungsbedingungen in Anlehnung an das Volksschulwesen angepasst werden sollen.» Träger bleiben die Gemeinden.

Der Kantonsrat hat innert 18 Monaten – bis spätestens 6. Januar 2023 – über die Initiative zu beraten. Nimmt er sie an, bedarf es keiner Volksabstimmung.

Irene Lustenberger, Redaktion March24 & Höfe24