Mehrere Gründe haben dazu geführt, dass die Schwyzer Staatsanwaltschaft die Freiheitsstrafe für den 35-Jährigen ausgesprochen hat. Der Höfner, der in schwierigen finanziellen Verhältnissen lebt, ist mehrfach vorbestraft.
«Weder die bedingte Freiheitsstrafe noch die unbedingte Geldstrafe hielten ihn von der Begehung weiterer Delikte ab», hält die Staatsanwaltschaft fest. Innert kürzester Zeit nach seiner letzten Strafe hat der Höfner erneut «Mist gebaut», um es gelinde auszudrücken.
Einbruchsversuch in den Höfen
So hat er im Jahr 2020 erst ein E-Bike im Wert von 2999 Franken aus einem Fahrradraum in Wollerau gestohlen. Einen Monat später wurde er auf einer Busfahrt in den Höfen beim Schwarzfahren erwischt.
An Weihnachten desselben Jahres, am 24. Dezember, konsumierte er etwa vier Gramm Kokain und versuchte dann, in ein Haus in den Höfen einzubrechen. Dafür schlug er mit einem Beil gegen die Fensterstoren beim Esszimmer und bei der Küche.
Solange, bis das Glas zerbrach, welches das Sideboard und den Esstisch beschädigte. Der verursache Sachschaden beläuft sich auf 5917 Franken. Weiter kam er jedoch nicht und stahl daher auch nichts.
Beamtenbeleidigung
Im April 2021 bezeichnete er einen Polizeifunktionär bei einer Zustellung als Vollidioten, brüstete sich drohend vor diesem auf und drängte ihn aus der Wohnung.
Aufgrund seiner Vorstrafen und weil eine Geldstrafe aufgrund der finanziellen Verhältnisse nicht vollzogen werden kann, bestraft ihn die Staatsanwaltschaft mit 130 Tagen Gefängnis und einer Busse von 700 Franken.
Die Verfahrenskosten von 3260 Franken werden ihm auferlegt. Wie dem Strafbefehl zu entnehmen ist, hat der 35-Jährige die Zivilforderungen wegen der Sachbeschädigung und des Schwarzfahrens anerkannt.