Der Lehrermangel spitzt sich schweizweit zu, unterrichten können zunehmend auch Personen ohne Lehrdiplom. Auf diese Lösung verlässt sich der Kanton Schwyz schon längst: Seit 1997 besteht die Regelung, dass Personen ohne den vorausgesetzten Ausbildungsabschluss während eines befristeten Zeitraumes von drei Jahren an der Volksschule unterrichten dürfen.
Durch Übergangslösung nachhaltige Massnahmen prüfen
Nun wurde diese Frist von drei auf sechs Jahre verlängert, dies hat der Erziehungsrat beschlossen. Die neue Regelung gilt ab dem 1. August dieses Jahres bis zum 31. Juli 2025.
Das Amt für Volksschulen und Sport erklärt dazu: «Die Übergangslösung ermöglicht es, nachhaltige Massnahmen zu prüfen und diese je nach Entscheid der zuständigen Gremien einzuleiten.»
Konkret geht es bei den «nachhaltigen Massnahmen» um Entlastungslektionen für Klassenlehrpersonen, Besprechungslektionen für Schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen, Lohnanpassungen etc.
239 Personen unterrichten ohne entsprechendes Lehrdiplom
Im aktuellen Schuljahr sind an den öffentlichen Volksschulen des Kantons 239 Personen mit einer befristeten Lehrbewilligung angestellt.
Hierzu merkt Tanja Grimaudo Meyer, Vorsteherin des Amts für Volksschulen und Sport, an: «Dies bedeutet aber nicht, dass keine dieser Personen über ein Lehrdiplom verfügt.»
So fehle es nicht allen grundsätzlich am Lehrdiplom, sondern teilweise an der Lehrberechtigung für eine gewisse Stufe oder ein gewisses Fach.
32 unbesetzte Stellen
Auf Anfrage gibt Grimaudo Meyer die bislang noch unbesetzten Stellen auf der Volksschulstufe preis. Zur Zeit der Erhebung (Stichtag 31. Mai 2022) sei-en 32 Stellen noch offen gewesen.
«Dabei handelte es sich um Kleinstpensen, Teilzeitstellen und vereinzelte Vollzeitstellen », so die Amtsvorsteherin.