Von Gesetzes wegen sind die Gemeinden für die Jugendarbeit und die Kinder- und Jugendberatung zuständig. Der Kanton koordiniert. Gerade in den Pandemiejahren habe es sich gezeigt, «wie wichtig eine funktionierende Jugendarbeit und Jugendberatung ist».
Dies halten der Kantonsrat Jonathan Prelicz (SP, Goldau) und drei Mitunterzeichnende in einem Postulat fest. Es sei fraglich, «ob der Kanton mit dem Koordinationsauftrag für eine professionelle und qualitativ gesicherte Jugendarbeit im gesamten Kanton sorgen kann». Fraglich sei auch, ob die aktuelle Gesetzgebung der Wichtigkeit der Jugendförderung gerecht werde oder ob die Aufgabe des Kantons neu gedacht werden müsste.