Der Kantonale Gerichtsbericht 2021 zeigt die bittere Wahrheit: Rein rechnerisch betrachtet weist ein Fünftel der Schwyzer Bevölkerung einen Zahlungsrückstand aus.
Dabei, so zeigt die nationale Schuldenberichtsstatistik, sind es neben den Steuern die Krankenkassenprämien, welche oftmals nicht bezahlt werden können. Dies bestätigten auch Schuldenberater gegenüber den Ausserschwyzer Zeitungen «Höfner Volksblatt» und «March-Anzeiger».
Formular und Merkblatt dazu im April versendet
Für einkommensschwache Personen besteht die Möglichkeit auf eine Prämienverbilligung. Sofern man die Kriterien dazu erfüllt, kann diese über ein Formular angefordert werden. In diversen Gemeinden wurde dieses den Einwohnerinnen und Einwohnern zugestellt.
Wie die Gemeinde Wangen schreibt, gingen Antragsformular und Merkblatt dazu Mitte April an 25'000 steuerpflichtige Personen (inkl. Quellenbesteuerte).
Besser heute als morgen
In einer Medienmitteilung erinnert die Gemeinde die Bevölkerung daran, das Formular für die Prämienverbilligung 2023 bis spätestens am 31. Dezember einzureichen – die Ausgleichskasse Schwyz empfehle diesen Vorgang jedoch bereits bis im Herbst.
Der Antrag kann per Post oder digital eingereicht werden – auf dem Formular befindet sich ein QR-Code, der direkt zur Anmeldung führt. Wer die Prämienverbilligung online anfordert, erhält im Anschluss ein Bestätigungsmail.
Vor dem Anmelden empfiehlt es sich, die Kriterien für den Anspruch auf die Prämienverbilligung genau durchzulesen.