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Kanton
01.06.2022
31.05.2022 13:00 Uhr

Partner wegen versuchter Vergewaltigung verurteilt

Bild: tag24.de
Das Schwyzer Strafgericht verurteilte einen 41-jährigen Mann wegen versuchter Vergewaltigung. Im Beziehungsstreit waren Gewalt und Alkohol im Spiel. Es geht aber auch um das Sorgerecht für das gemeinsame Kind.

Die beiden haben einen gemeinsamen Sohn, ansonsten scheinen sie nicht viel Gemeinsames zu haben. In den rund vier Jahren, in denen sie im Raum Innerschwyz zusammen waren, stritten die Deutschen sehr oft, sodass mehrmals die Polizei anrücken und schlichten musste. Schliesslich klagte er die Frau wegen Beleidigung und wegen Entziehen von Unmündigen an, was dann in eine Untersuchung gegen ihn wegen Vergewaltigung (Offizialdelikt) führte.

Alkohol für Sex

Der 41-Jährige habe sie zwei- bis dreimal monatlich zu ungewolltem Sex gezwungen, erzählte sie dem Strafgericht zum Teil unter Tränen. Sie habe damals ein Alkoholproblem gehabt und sei von ihm finanziell abhängig gewesen. Für Sex habe er ihr Alkohol und Zigaretten gegeben. Meistens habe er aber den Sex mit Gewalt erzwungen.

Ihr Anwalt forderte eine Genugtuung von 10'000 Franken sowie eine Entschädigung von 2'000 Franken. Der Staatsanwalt verlangte eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Franken und eine Busse von 200 Franken. Zudem sollte der Mann für fünf Jahre des Landes verwiesen werden.

Bild: unsplash

Schuldig gesprochen

Der Beschuldigte war sich hingegen keiner Schuld bewusst. Der Sex sei immer einvernehmlich erfolgt. Sie habe gelogen, um das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn zu erhalten. Seit 2021 liegt dieses Sorgerecht beim Vater. Sein Anwalt verlangte einen Freispruch.

Das Strafgericht glaubte mehrheitlich der Frau und sprach den Mann der versuchten Vergewaltigung, der einfachen Körperverletzung, der mehrfachen Drohung sowie der Beschimpfung schuldig. Der Mann habe einmal unter Anwendung von Gewalt mit Körperverletzung versucht, in die Frau einzudringen, er habe sie bedroht und beschimpft.

Keine mehrfache Vergewaltigung

Freigesprochen wurde er vom Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung. Es könne dem Beschuldigten nicht rechtsgenüglich angelastet werden, «kurz vor dem Geschlechtsverkehr eine hinreichend schwere tatsituative Zwangssituation geschaffen zu haben, zumal eine solche gemäss Rechtsprechung bloss mit besonderer Zurückhaltung anzunehmen ist», hält Gerichtspräsident Ruedi Beeler in der schriftlichen Kurzbegründung zum Urteil fest. Zudem lasse sich nicht ganz ausschliessen, dass der Frau zumutbare Selbstschutzmöglichkeiten zur Verfügung gestanden hätten.

Das Gericht bestrafte den Mann mit einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten sowie einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Franken, beides bei einer Probezeit von zwei Jahren. Die Genugtuungsforderung der Frau wurde auf 2'000 Franken gekürzt. Von einer Landesverweisung hielt das Gericht ab. Die Verfahrenskosten hat der Beschuldigte zu 80 Prozent zu tragen (rund 25'000 Franken). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ruggero Vercellone, freier Mitarbeiter