Die beiden haben einen gemeinsamen Sohn, ansonsten scheinen sie nicht viel Gemeinsames zu haben. In den rund vier Jahren, in denen sie im Raum Innerschwyz zusammen waren, stritten die Deutschen sehr oft, sodass mehrmals die Polizei anrücken und schlichten musste. Schliesslich klagte er die Frau wegen Beleidigung und wegen Entziehen von Unmündigen an, was dann in eine Untersuchung gegen ihn wegen Vergewaltigung (Offizialdelikt) führte.
Alkohol für Sex
Der 41-Jährige habe sie zwei- bis dreimal monatlich zu ungewolltem Sex gezwungen, erzählte sie dem Strafgericht zum Teil unter Tränen. Sie habe damals ein Alkoholproblem gehabt und sei von ihm finanziell abhängig gewesen. Für Sex habe er ihr Alkohol und Zigaretten gegeben. Meistens habe er aber den Sex mit Gewalt erzwungen.
Ihr Anwalt forderte eine Genugtuung von 10'000 Franken sowie eine Entschädigung von 2'000 Franken. Der Staatsanwalt verlangte eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Franken und eine Busse von 200 Franken. Zudem sollte der Mann für fünf Jahre des Landes verwiesen werden.