Die beiden Regierungsräte Andreas Barraud (SVP) und Kaspar Michel (FDP) haben ihren Rücktritt auf Ende 2022 bekanntgegeben. Die Ersatzwahl für den Rest der laufenden Amtsdauer, die bis 30. Juni 2024 dauert, findet am 25. September statt, wie die Schwyzer Staatskanzlei mitteilt. Eingabeschluss für die Wahlvorschläge sei Mittwoch, 6. Juli, um 9 Uhr. Einen allfälligen zweiten Wahlgang hat der Regierungsrat auf den 27. November festgesetzt.
Kandidierende müssen Interessenbindung offenlegen
Der Regierungsrat hat ausserdem an seiner heutigen Sitzung entschieden, das Transparenzgesetz auf den 1. Juli in Kraft zu setzen – wie er mitteilt. Damit finde es bei der Ersatzwahl für den Regierungsrat, die am 25. September stattfindet, erstmals Anwendung. «Die Transparenzbestimmungen verlangen, dass die Kandidierenden ihre beruflichen und politischen Interessenbindungen vor der Wahl deklarieren», so die Mitteilung. Gleichzeitig müsse die Finanzierung der Wahlkampagnen offengelegt werden.
Formulare für das Einreichen der notwendigen Angaben und die anschliessenden Auswertungen sind unter www.sz.ch/transparenz zu finden. Mit der Einhaltung dieser Transparenzvorgaben werde es nicht mehr möglich sein, Kandidierende wie bisher auf sogenannten «wilden» Listen zu portieren.