Die Landeswallfahrt nach Einsiedeln am Auffahrtstag (26. Mai) gehört zu den im Kanton Zug hochgehaltenen Traditionen. Erfahrungsgemäss wandern viele Zugerinnen und Zuger in der Nacht zum und am Auffahrtstag in Gruppen oder offiziellen Pilgerzügen ins Klosterdorf Einsiedeln.
Pilger sollen Anweisungen beachten und reflektierende Kleidung tragen
Die Zuger Polizei wird zur Sicherheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Verkehrsbeschränkungen vornehmen. Sie bittet die Pilger, sich an die Weisungen der Ordnungsorgane sowie an die offiziellen Routen und markierten Wege zu halten.
Sie empfiehlt auch den bereits in der Dunkelheit aufbrechenden Pilgern das Tragen von reflektierender Kleidung oder Leuchtgamaschen. Die übrigen Verkehrsteilnehmenden sind zu besonderer Vorsicht aufgerufen.