Warme Temperaturen machen Lust auf ein Sprung ins kalte Wasser, Freibad-Pommes und Beach Volleyball mit Freunden. Ab Samstag ist das in den Ausserschwyzer Badis wieder möglich, allerdings unterliegen die Betriebe einem Schutzkonzept. Dieses wurde nun vom Verband Hallen- und Freibäder (VHF) publiziert.
Die neuralgischen Punkte in einem Bad seien nicht das Wasser selbst, sondern dort wo man sich auf engerem Raum begegnet; im Eingangsbereich, in den Garderoben, bei den Durchgängen, beiden Duschen, bei den Beckenumgängen, bei den Liegebereichen sowie auch in den Restaurantsoder Take-Away-Ausgabestellen.
Neben der aktuellen Covid-19-Verordnung des Bundesrats gelten in den Badis folgende Regeln:
• Einhaltung der Hygieneregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG)
• Social-Distancing ausserhalb der Sportfläche: 2 m Mindestabstand zwischen allen Personen; 10 m2 pro Person; kein Körperkontakt.
• Social-Distancing innerhalb der Sportfläche:
2 m Mindestabstand ist aufgehoben, das Körperkontaktverbot ist aufgehoben, die Flächenregelung für das Berechnen der gesamten Anzahl Sportler in einer Wasserfläche
beträgt weiterhin 10m2 pro Person.
• Maximale Gruppengrösse ausserhalb der Sportfläche (gemäss BAG):
Ab dem 30.05.2020 gilt: 30 Personen im öffentlichen Raum.
• Maximale Gruppengrösse innerhalb der Sportfläche (gemäss BASPO):
Ab dem 06.06.2020 gilt: Keine Einschränkung mehr bei den Trainingsgruppen.
• Besonders gefährdete Personen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten.
Massnahmen im Wasserbereich:
• Vor Sprunganlagen, Rutschbahnen und anderen Attraktionen sollen Abstandsmarkierungen in einer Distanz von 2 m angebracht werden.
• Auch im Wasser gelten die Vorgaben des BAG.
• Die Kennzeichnung von separaten Ein- und Ausstiegsbereichen wird empfohlen.
• Es soll auf Vergnügungsutensilien wie aufblasbare Spielgeräte und dergleichen verzichtet
werden.
Massnahmen für Sauna, Dampfbäder und Wellnessbereiche:
• Innerhalb einer Saunakabine oder eines Dampfbades muss die Abstandsregel von 2 m
gewährleistet werden können. Je nach Fläche oder Anordnung der Liegen ist pro Kabine eine
maximale Anzahl Gäste zu definieren und diese an der Eingangstüre anzubringen.
• Bei weiteren Bereichen (Liege- oder Sitzbereiche) sollen nur so viele Stühle aufgestellt
werden, dass ein Abstand von 2 m gewährleistet ist.
• In den Saunakabinen kann mit Klebepunkten Sitzmöglichkeit markiert werden
(Mindestabstand von 2 m).
• Es sind Plakate im Saunabereich mit Hinweisen für die geänderten Verhaltensregeln beim
Bad- und Saunabesuch anzubringen.
Da jedes Freibad und Hallenbad individuell ist, müssen die Konzepte auf die einzelnen Infrastrukturen angepasst werden.