Mit der letzten Teilrevision des Steuergesetzes vom 16. Dezember 2020 beschloss der Kantonsrat die Einführung eines neuen Sozialabzugs (Entlastungsabzug). Dieser Abzug reduziert das steuerbare Einkommen und ist degressiv ausgestaltet. Er nimmt mit zunehmendem Einkommen und Vermögen ab. Eingeführt wurde dieser Abzug, um für die unteren Einkommen und den Mittelstand eine Entlastung zu erzielen.
Schwyz mit Spitzenplatz
Wie die Berechnungen des Tax Freedom Days zeigen, zeigt sich im Vergleich zu den Vorjahren insbesondere bei den tieferen Einkommenssegmenten eine deutliche Verbesserung. Die Angehörigen sämtlicher Haushaltskategorien erfahren schweizweit nun eine der tiefsten Steuerbelastungen. «Der Entlastungsabzug verstärkt die auf das Jahr 2022 beschlossenen Steuerfusssenkungen zum Teil markant», schreibt das Finanzdepartement.