Sommerzeit – Böötlizeit. Aber nicht mehr für alle. Gerade in den Sommerferienmonaten wird der Linthkanal rege von Badegästen genutzt. Viele lassen sich zudem auf Gummibooten den Kanal bis in den Zürichsee hinabtreiben.
Aus Sicherheitsgründen hat die Linthkommission nun weitere Einschränkungen für Motorboote erlassen, wie sie in einer Medienmitteilung schreibt. In den Monaten Juli und August darf der Linthkanal im Zeitraum von 9 bis 18 Uhr nicht mehr befahren werden. Es bleibt ihnen nur noch ein Zeitfenster von drei Stunden für die Fahrt – morgens und abends. Bereits vergangenes Jahr hatte die Linthkommission die Motorschifffahrt auf dem Linthkanal in den Monaten Juli und August verboten. Dies auf Empfehlung der zuständigen Sachverständigenkommission für die Schifffahrt auf dem Zürich- und Walensee.
Einschränkungen nun definitiv
Die Verordnung über die Schifffahrt auf dem Linthkanal wurde nun definitiv angepasst und von der Linthkommission am 25. März verabschiedet. Motorschifffahrten zwischen Obersee und Walensee sind in den Monaten März, April, Juli, August und September grundsätzlich weiterhin gestattet – bis auf die neuen Einschränkungen. Daneben gilt ein Nachtfahrverbot von 21 Uhr bis 6 Uhr.
Die Bewilligung für Motorschifffahrten erteilt die Linthverwaltung.