Im März 2021 fuhr eine Frau mit ihren zwei Kindern und einem Hund im Auto von einem Dorf in der March zu ihrem abseits gelegenen landwirtschaftlichen Anwesen. Dazu nutzte sie einen Feldweg, auf dem sie ein unbeschränktes Fuss- und Fahrwegrecht hat. Ihr Nachbar bestieg gleichzeitig seinen Motorkarren und fuhr in die Richtung der heranfahrenden Frau. An einer Stelle, wo das Kreuzen nicht möglich war, stellte der bald 80-jährige Mann den Motor seines Landwirtschaftsfahrzeugs ab und er gab der Frau zu verstehen, dass sie hier nicht mehr durchfahre.
Vorfall wurde der Polizei gemeldet
Die Frau informierte ihren Mann, der bereits vor ihr mit dem Velo zur Liegenschaft gefahren war. Der Mann kam zu Fuss an den Ort des Geschehens und versuchte längere Zeit erfolglos, mit dem Nachbarn ins Gespräch zu kommen und seiner Frau die Durchfahrt zu ermöglichen. Schliesslich stieg der Senior in einen Bagger und begann, seinen Motorkarren mit Humus zu beladen. Die Frau entschied sich, zurückzufahren und einen anderen Weg einzuschlagen, auf dem sie jedoch kein Durchfahrtsrecht besitzt.
In der Folge meldete das Paar den Vorfall der Polizei und die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Nötigung. Der Antrag ans Gericht lautete schuldig wegen Nötigung für den Beschuldigten, eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 210 Franken.
«Es war nicht so, wie es in der Anklage steht»
Der Beschuldigte führte an der Bezirksgerichtsverhandlung aus, dass der Streit schon lange andauere, und dass er auf eine Lösung hoffe. Daraufhin erklärte Gerichtspräsident Thomas Jantz, dass das Gericht nur das Ereignis mit der Wegblockade beurteile.
Vor dem Gericht erinnerte sich der Angeklagte genau an den Vorfall und sagte: «Es war nicht so, wie es in der Anklage steht.» Seine Version: «Es war schönes Wetter. Ich wollte meine Arbeit machen und sagte der Frau, dass sie den anderen Weg nehmen müsse. Dann wurde sie laut und hat mir mit der Polizei gedroht.»
Andauernder Streit
Der Anwalt des Beschuldigten bestritt den Tatbestand der Nötigung und plädierte für einen vollständigen Freispruch. Er erwähnte ebenfalls den andauernden Streit bezüglich der Bewirtschaftung der Liegenschaft des Paares.
In den Schlussworten fügte das Paar den Wunsch an, endlich normal zu seiner Liegenschaft fahren zu dürfen und eine Lösung für die verfahrene Situation zu finden. Das Urteil wird den Parteien schriftlich zugestellt.